Um eine private Krankenversicherung abzuschließen, muss vom zukünftigen Versicherungsnehmer ein Antrag ausgefüllt und beim Versicherer zur Prüfung eingereicht werden. Erst mit der Antragsannahme kommt ein gültiger Versicherungsvertrag zustande. Mit dem Zusenden der Annahmeerklärung sowie der Versicherungspolice wird der Versicherungsnehmer über die Annahme seines Antrags in Kenntnis gesetzt.
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Eine Ausnahme stellt etwa der Fall dar, indem der Versicherer seine Entscheidung, den Antrag anzunehmen, erst nach Ablauf der Bindefrist trifft. Kommt es zu einer solchen Konstellation, obliegt es dem Versicherungsnehmer, ob er den Vertrag noch annehmen möchte oder nicht.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.