Antragsannahme in der PKV: Definition & Erklärung

Die Antragsannahme steht für die Bestätigung des privaten Krankenversicherers, den Antrag für die private Krankenversicherung des Antragstellers angenommen zu haben. Erst durch diese Antragsannahme durch das Krankenversicherungsunternehmen gilt der Versicherungsvertrag als zustande gekommen.
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Die Antragsannahme steht für die Bestätigung des privaten Krankenversicherers, den Antrag für die private Krankenversicherung des Antragstellers angenommen zu haben. Erst durch diese Antragsannahme durch das Krankenversicherungsunternehmen gilt der Versicherungsvertrag als zustande gekommen.

Um eine private Krankenversicherung abzuschließen, muss vom zukünftigen Versicherungsnehmer ein Antrag ausgefüllt und beim Versicherer zur Prüfung eingereicht werden. Erst mit der Antragsannahme kommt ein gültiger Versicherungsvertrag zustande. Mit dem Zusenden der Annahmeerklärung sowie der Versicherungspolice wird der Versicherungsnehmer über die Annahme seines Antrags in Kenntnis gesetzt.

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Eine Ausnahme stellt etwa der Fall dar, indem der Versicherer seine Entscheidung, den Antrag anzunehmen, erst nach Ablauf der Bindefrist trifft. Kommt es zu einer solchen Konstellation, obliegt es dem Versicherungsnehmer, ob er den Vertrag noch annehmen möchte oder nicht.

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