Was bedeutet die Versicherungspflicht?
Die Versicherungspflicht ist eine gesetzliche Regelung, die bestimmte Personen in Deutschland verpflichtet, sich bei einer Sozialversicherung anzumelden. Dies betrifft vor allem die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ziel ist es, die soziale Absicherung der Bevölkerung zu gewährleisten und das Risiko von Armut im Krankheitsfall oder im Alter zu minimieren.
Gesetzliche Grundlagen:
- Im Jahr 2009 wurde die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt (§ 5 SGB V).
- Sie gilt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Neben der Krankenversicherung besteht insbesondere für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der Renten- und Pflegeversicherung.
Mit anderen Worten: Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, ist krankenversicherungspflichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).
Für wen gilt die Versicherungspflicht?
Die Versicherungspflicht in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Bürger, unabhängig von Alter, Herkunft oder Erwerbsstatus.
- Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
- Selbständige und Freiberufler: Sie können zwischen GKV und PKV wählen, sofern sie nicht anderweitig versicherungspflichtig (bspw. Künstlersozialkasse) sind.
- Studierende: Studierende sind bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres versicherungspflichtig und können mit Beginn des Studiums entweder in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
- Rentner: Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert waren, bleiben in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
- Kinder und Kleinkinder: Sie sind je nach Situation der Eltern privat oder gesetzlich versichert. Über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils oder über einen eigenständigen Tarif in der privaten Krankenversicherung.
- EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige: Für EU-Bürger gilt das europäische Sozialversicherungsrecht. Drittstaatsangehörige müssen bei längerem Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Damit ist sichergestellt, dass niemand ohne Schutz vor Krankheit bleibt.
Wann ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich?
Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland versicherungspflichtig. Die „Befreiung“ gilt nur für die gesetzliche Versicherungspflicht, gleichzeitig ist ein erfolgreicher Eintritt in die private Versicherung Voraussetzung.
- Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind in der GKV versicherungsfrei. Sie können sich privat versichern oder freiwilliges Mitglied der GKV bleiben.
- Beamte sind aufgrund ihres Beihilfeanspruchs von der Versicherungspflicht in der GKV befreit. Sie entscheiden sich häufig für die PKV, da sie dort nur die Restkosten abdecken müssen.
- Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig in der GKV. Sie können sich jedoch freiwillig versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.
- Minijobber mit einem Einkommen bis zu 556 € (Minijob) sind nicht sozialversicherungspflichtig, sofern keine weitere Beschäftigung vorliegt.
- Studierende können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Entscheidung ist dann bindend.
- Wer sich nur kurzfristig oder vorübergehend in Deutschland aufhält, zum Beispiel als Tourist oder Geschäftsreisender, ist nicht versicherungspflichtig.
- EU-Bürger, die bereits in ihrem Heimatland krankenversichert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Für Drittstaatsangehörige gelten länderspezifische Abkommen oder die Pflicht zum Nachweis einer eigenen Versicherung.
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