Versicherungspflicht: Die Grundlage der privaten Krankenversicherung

Neben den diversen freiwilligen Versicherungen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden, gibt es ebenfalls verpflichtende Versicherungen. Hierzu gehörten die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.
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Neben den diversen freiwilligen Versicherungen, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden, gibt es ebenfalls verpflichtende Versicherungen. Hierzu gehörten die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Wer in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat, ist verpflichtet, krankenversichert zu sein. Entsprechend muss jeder Bürger, ob jung oder alt, über eine Krankenversicherung verfügen. Im Regelfall sind die meisten über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Allerdings können einige sich ebenso privat krankenversichern. Damit haben sie Zugang zu bessern Leistungen bei der Krankheitsversorgung.

Somit gilt es in Deutschland entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein oder eben in der privaten Krankenversicherung. Ob jemand in die PKV wechseln kann, ist von mehreren Faktoren abhängig. Hier spielt der Beruf ebenso eine Rolle, wie das Einkommen. Ein selbstständiger Handwerker etwa kann sich generell privat versichern oder als freiwilliges Mitglied in die GKV eintreten.

Arbeitnehmer sind pauschal gesetzlich versichert. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht gibt es nur, wenn eine bestimmte Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, überschritten wird. Damit fällt der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Versicherungspflicht heraus und kann eine private Krankenvollversicherung abschließen. Für das Jahr 2023 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahresbrutto von 66.600 Euro.

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