Allgemeinärztliche Behandlung: Definition & Erklärung

Mit der allgemeinärztliche Behandlung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung die medizinische Grundversorgung gemeint. Die Krankenkasse übernimmt folglich die Kosten für die stationäre sowie ambulante Heilbehandlung.
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Mit der allgemeinärztliche Behandlung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung die medizinische Grundversorgung gemeint. Die Krankenkasse übernimmt folglich die Kosten für die stationäre sowie ambulante Heilbehandlung.

Im Grunde kann die allgemeinärztliche Behandlung zwei Themen meinen. Zum einen steht sie für die medizinische Grundversorgung des Patienten als Mitglied der GKV. Von einer allgemeinärztlichen Behandlung wird jedoch ebenfalls gesprochen, wenn der Patient einen Allgemeinmediziner aufsucht.

Ebenfalls im Basistarif der privaten Krankenversicherung gehört die allgemeinärztliche Behandlung zur Grundversorgung. Jedwede Sonderleistungen muss der Patient in der Folge selbst tragen und können nicht zur Erstattung mit einem Leistungsantrag eingereicht werden.

Bedarf es einer weiteren Behandlung durch einen Facharzt, überweist der Allgemeinarzt den Patienten an einen Facharzt. Dieses Prozedere gilt entsprechend ebenfalls für Privatpatienten, die im Basistarif versichert sind oder sich in diesem versichern müssen. Für sie gilt, wie bei gesetzlichen Versicherten, die allgemeinärztliche Behandlung als Grundversorgung und erhalten eine Kostenerstattung ausschließlich in diesem Rahmen.

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