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Wer gesetzlich versichert ist, hat generell eine gute Krankenversicherungsleistung. Selbstverständlich ist sie nicht mit dem Leistungsspektrum der PKV zu vergleichen; dennoch liefert sie den Mitgliedern die Sicherheit, jederzeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ohne dass diese sie in den finanziellen Ruin treibt.

Dennoch gibt es einige Leistungen der GKV, bei denen der Versicherte eine Zuzahlung leisten muss. Hierzu zählen unter anderen:

  • Heil- und Hilfsmittel
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Rehamaßnahmen
  • Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
  • Krankenpflege

Allerdings gibt es jedoch einige Besonderheiten. So beträgt die Zuzahlung im Regelfall maximal zehn Euro. Ebenfalls gelten Höchstgrenzen wie etwa bei einem Krankenhausaufenthalt. Hier muss der Versicherungsnehmer pro Tag zehn Euro bezahlen. Jedoch ist die Zuzahlung in diesem Fall auf höchstens 28 Tage begrenzt.

Beim Zahnersatz sieht das Ganze bei gesetzlich Versicherten schon anders aus. Denn hier kann es sein, dass bis zu 90 Prozent der Kosten als Zuzahlung fällig werden. Eine Möglichkeit, als GKV-Mitglied solche Kosten zu vermeiden, sind private Krankenzusatzversicherungen. So kann ebenfalls als gesetzlich Versicherter von den Vorteilen der PKV profitiert werden.

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Letztes Update: März 25, 2024
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