Dabei besteht generell das Recht, diese auch abzulehnen. Versicherungen benötigen die Schweigepflichtentbindungserklärung jedoch, um bei Ärzten Informationen über den Antragsteller einzuholen. Entsprechend ist eine Entbindung von dieser nötig. Nur so kann das Versicherungsunternehmen das Risiko und somit die Prämie konkret einschätzen. Darüber hinaus ist eine solche Erklärung nötig, um die vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen oder im Leistungsfall Auskünfte zu erhalten.
Hinweis: Anstatt eine pauschale Schweigepflichtentbindung zu erteilen, haben Sie ebenfalls die Option, immer nur einzelne Anfragen bei den Ärzten vom Versicherer zu erlauben.
Für Versicherungsunternehmen ist die Entbindung von der Schweigepflicht sehr wichtig. Denn nur mit dieser können sie eine realistische Einschätzung zu Risiken vornehmen. Allerdings dürfen Versicherer nicht „einfach so“ eine Schweigepflichtentbindungserklärung in der PKV fordern. In diesem Bezug gibt es klare gesetzliche Vorschriften, an welche er sich halten muss. Zudem gelten für die erlangten Informationen alle Regelungen zum Datenschutz.
Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass eine Schweigepflichtentbindungserklärung auch verweigert werden kann – zumindest theoretisch. Denn ohne diese kann etwa keine Leistungsprüfung in der privaten Krankenversicherung durchgeführt werden. Das hat zur Folge, dass keine Kostenübernahme stattfinden kann. Somit besteht zwar die Option; in der Praxis ist diese aber nicht sinnvoll.
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