Mit dem Regelhöchstsatz ist in der privaten Krankenversicherung der Faktor gemeint, mit dessen Hilfe Ärzte ihre Aufwendungen den Versicherungsnehmer entsprechend berechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt der Versicherte die Abrechnung nur in den seltensten Fällen zu Gesicht. Im Gegensatz dazu rechnet der Arzt oder Zahnarzt bei einem privat Versicherten direkt mit diesem ab.
Um die Rechnung im Rahmen seiner PKV geltend machen zu können, muss der Versicherungsnehmer diese bei seinem Versicherer einreichen. Die Kostenerstattung orientiert sich dabei dann an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als auch an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In diesen sind Regelhöchstsätze definiert, bis zu welchen Leistungen berechnet werden dürfen.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.