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Wer eine medizinische Behandlung erhält, muss dafür bestimmte Kosten tragen. Diese werden im Regelfall durch die Gebührenordnung für Ärzte sowie Zahnärzte abgerechnet. Die Regelhöchstsätze beziffern die Höhe der Leistung sowie des Satzes, die ein Mediziner für seine Tätigkeit verlangen darf.


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Weitere Details zum Regelhöchstsatz in der Krankenversicherung

Mit dem Regelhöchstsatz ist in der privaten Krankenversicherung der Faktor gemeint, mit dessen Hilfe Ärzte ihre Aufwendungen den Versicherungsnehmer entsprechend berechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt der Versicherte die Abrechnung nur in den seltensten Fällen zu Gesicht. Im Gegensatz dazu rechnet der Arzt oder Zahnarzt bei einem privat Versicherten direkt mit diesem ab.

Um die Rechnung im Rahmen seiner PKV geltend machen zu können, muss der Versicherungsnehmer diese bei seinem Versicherer einreichen. Die Kostenerstattung orientiert sich dabei dann an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als auch an der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In diesen sind Regelhöchstsätze definiert, bis zu welchen Leistungen berechnet werden dürfen.


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