Mit dem Äquivalenzprinzip in der PKV ist gemeint, dass die vom Versicherungsnehmer bezahlten Beiträge „äquivalent“ zu der gebotenen Versicherungsleistung sein müssen. Das auch als Individualisierungsprinzip bekannte Äquivalenzprinzip dient somit als Grundlage für die Berechnung der Prämie für den Tarif eines Versicherungsnehmers.
Das Krankenversicherungsunternehmen berechnet also für die Leistung, die es erbringt, eine gleichwertige Gegenleistung, die als Beitrag für die private Krankenversicherung bezahlt wird. Zeitgleich sichert das Äquivalenzprinzip die medizinische Versorgung des Individuums ab, die laut Tarif mit dem Versicherer vertraglich festgelegt wurde.
Das Äquivalenzprinzip fußt dabei auf der Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung. Denn der Versicherer kann zwar nicht wissen, wie hoch die Kosten für medizinische Aufwendungen im Verlauf des Lebens des Versicherungsnehmers sind. Aber er kann sich ihnen anhand von unterschiedlichen Faktoren nähern. Einer von diesen ist die Gesundheitsprüfung, die verschiedenen Fragen umfasst.
Im Anschluss kann aus dem Zusammenspiel der Informationen aus Gesundheitsprüfung, Eintrittsalter und Tarif ein Beitrag angeboten werden, der äquivalent zu der Leistung ist, die sich der Versicherungsnehmer vorstellt.
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