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Wenn ein Arbeitnehmer vor Eintritt in das Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, liegt eine Erwerbsminderung vor. Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.


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Weitere Details zur Erwerbsminderung

Führt noch vor dem Eintritt in die Rente eine Krankheit oder ein Unfall dazu, dass der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist und reduziert sich aufgrund dessen sein Einkommen, wird von einer Erwerbsminderung gesprochen. Unterstützung erhalten Betroffene dann in Form der Erwerbsminderungsrente, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt wird.

Hierfür gelten jedoch Voraussetzungen, die für den Bezug der Erwerbsminderungsrente ausschlaggebend sind:

  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sein.
  • Trotz Maßnahmen wie der Rehabilitation liegt die Tagesarbeitszeit berufsunabhängig unter sechs Stunden.

Zwei Varianten der Erwerbsminderung:

  • Eine teilweise Erwerbsminderung ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann. In diesem Fall wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt. Ausnahme: Es findet sich keine Teilzeitstelle.
  • Damit ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht, muss erwiesen sein, dass der Arbeitnehmer nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig ist.

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