In einer Patientenverfügung legt der Patient fest, welchen medizinischen und lebensverlängernden Maßnahmen er zustimmt oder welche er ablehnt. Damit sorgt er nicht nur selbst für die Sicherheit, dass seinen Wünschen entsprochen wird, sondern nimmt ebenfalls eine große Last von seinen Angehörigen und den behandelnden Ärzten. Im Gegensatz zur häufigen allgemeinen Meinung ist eine Patientenverfügung auch dann gültig, wenn sie nicht von einem Notar beglaubigt ist.
Wichtig bei einer Patientenverfügung ist, diese mit bestimmten Inhalten zu füllen. Zum einen sollte der Punkt lebenserhaltende Maßnahmen geklärt werden. Welche Maßnahmen zur Lebenserhaltung sind gewünscht und ab welchem Zustand soll auf diese verzichtet werden? Ebenfalls kann hierbei bestimmt werden, ob Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden sollen.
Ebenfalls im Kontext einer künstlichen Ernährung oder Beatmung kann als Patient im Rahmen der Patientenverfügung eindeutig bestimmt werden, welche der Möglichkeiten von den Ärzten umgesetzt werden sollen und welche nicht gewünscht sind.
Als letzter wichtiger Punkt sollte die Patientenverfügung die Behandlung von Schmerzen umfassen. Patienten können hiermit im Vorfeld schon bestimmen, welche Schmerzmedikamente gewollt sind und welche keinesfalls eingesetzt werden sollen.
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