Vollversicherung: Komplettschutz in der privaten Krankenversicherung

Als Vollversicherung (Krankenvollversicherung) wird die Absicherung sämtlicher Krankheitskosten über den privaten Versicherungsträger bezeichnet. In den individuellen Tarifen werden also ambulante als auch stationäre Krankheitskosten erstattet. Ebenfalls wird hierbei von „substitutiver Krankenversicherung“ gesprochen.
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Als Vollversicherung (Krankenvollversicherung) wird die Absicherung sämtlicher Krankheitskosten über den privaten Versicherungsträger bezeichnet. In den individuellen Tarifen werden also ambulante als auch stationäre Krankheitskosten erstattet. Ebenfalls wird hierbei von „substitutiver Krankenversicherung“ gesprochen.

Die PKV-Vollversicherung umfasst grob sämtliche Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Hierzu zählt neben allen medizinisch notwendigen Maßnahmen wie dem Besuch beim Hausarzt ebenfalls der Krankenhausaufenthalt. Folglich deckt die Vollversicherung die ambulanten Krankheitskosten ebenso ab wie die stationären Krankheitskosten. Von substitutiver Krankenversicherung wird gesprochen, da die Vollversicherung die Absicherung über die GKV ersetzt.

Allerdings bietet die PKV im Rahmen der Vollversicherung ein großes Maß an medizinischen Leistungen, welche über die Grundversorgung hinausgehen. Diese können je nach Tarif unterschiedlich aussehen. Hierzu zählen üblicherweise das Krankentagegeld, Sehhilfen, besondere Vereinbarungen zum Zahnersatz oder auch das Krankenhaustagegeld.

Einige private Zusatzleistungen können allerdings ebenfalls von gesetzlich versicherten Mitgliedern über die PKV versichert werden. Die Kosten der Vollversicherung lassen sich kaum pauschalisieren, da diese vom Alter des Versicherungsnehmers, seinem gesundheitlichen Zustand und dem gewählten Tarif abhängig sind.

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Veröffentlicht: August 8, 2023
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Letztes Update: März 23, 2024
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