Ergänzungstarif in der PKV: Definition & Erklärung

Ein Ergänzungstarif bietet gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, die Leistungslücken, die sich im Rahmen der Krankenversicherung ergeben, über die private Krankenversicherung abzudecken.
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Ein Ergänzungstarif bietet gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, die Leistungslücken, die sich im Rahmen der Krankenversicherung ergeben, über die private Krankenversicherung abzudecken.

Mit dem Ergänzungstarif sind private Zusatzversicherungen gemeint, mit denen die Krankenkassenleistungen von GKV-Versicherten aufgestockt werden können. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme auf Basis ihres Leistungskataloges übernimmt, bestehen vor allem beim Zahnarzt oder im Krankenhaus Leistungslücken.

Um diese zu schließen, werden von privaten Krankenversicherungsunternehmen Ergänzungstarife angeboten. Diese federn die Aufwendungen für Leistungen, die über die Kassenleistung hinausgehen, ab. So können folglich Behandlungen in Anspruch genommen werden, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet sind, ohne dafür selbst bezahlen zu müssen.

Die Höhe der zu bezahlenden Prämie für den Ergänzungstarif richtet sich wie in der PKV üblich nach dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person sowie deren Alter. Nicht zu verwechseln ist der Ergänzungstarif mit dem Beihilfeergänzungstarif. Dieser ist keine private Zusatzversicherung, sondern ergänzt konkret die Beihilfe des Dienstherrn.

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