Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, trifft mit dieser Wahl eine Entscheidung für einen üblicherweise langen Zeitraum. Nicht immer ist die erste PKV, aber auch diejenige, die den individuellen Ansprüchen gerecht wird. Soll der Anbieter in der Folge gewechselt werden, muss erst die Mindestvertragsdauer erfüllt sein.
Generell besteht in der privaten Krankenversicherung eine Mindestvertragsdauer von ein bis zwei Jahre. Erst mit dem Ablauf dieser Frist kann der Versicherungsnehmer die Krankenversicherung kündigen und sich nach einem anderen Versicherungsunternehmen umsehen, um dort einen Eintritt in die PKV zu realisieren. Auch hier gilt in der Folge dann eine Mindestvertragsdauer für den neuen Krankenversicherungsvertrag.
Als Versicherungsnehmer wichtig zu wissen ist, dass es zwei Regelungen bezüglich der Versicherungsjahre in der PKV gibt.
- Einige Versicherer nutzen das Versicherungsjahr beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem der vertragsmäßig festgelegte Versicherungsbeginn ist. Besteht der Krankenversicherungsschutz ab dem 1. April 2022 und gibt es eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, kann der Vertrag frühestens zum 30. März 2024 gekündigt werden.
- Alternativ dazu wird das Versicherungsjahr als Kalenderjahr gesehen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer immer zum 31. Dezember des Jahres kündigen kann, vorausgesetzt, die Mindestvertragsdauer wurde erfüllt. Wer am 1. April 2022 in die PKV eingetreten ist, kann folglich zum 31. Dezember 2024 kündigen, wenn die Mindestvertragsdauer zwei Jahre beträgt.
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