Der Dienstherr eines Beamten beteiligt sich an dessen Gesundheitskosten. Hierbei übernimmt er einen bestimmten prozentualen Anteil. Dieser liegt bei mindestens 50 Prozent und ist in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Angehörigen von Beamten können ebenfalls von der Beihilfe profitieren. Für sie gelten jedoch eigens geregelte Beihilfebemessungssätze.
Die restlichen Prozente muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Hierbei bietet sich folglich eine Restkostenversicherung der PKV an. Über diese werden Kosten gedeckt und die Gesundheit mit bestmöglichen Leistungen unterstützt.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.