Der Dienstherr eines Beamten beteiligt sich an dessen Gesundheitskosten. Hierbei übernimmt er einen bestimmten prozentualen Anteil. Dieser liegt bei mindestens 50 Prozent und ist in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Angehörigen von Beamten können ebenfalls von der Beihilfe profitieren. Für sie gelten jedoch eigens geregelte Beihilfebemessungssätze.
Die restlichen Prozente muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Hierbei bietet sich folglich eine Restkostenversicherung der PKV an. Über diese werden Kosten gedeckt und die Gesundheit mit bestmöglichen Leistungen unterstützt.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.