Als Beamter erhält der Versicherungsnehmer im Regelfall Beihilfe. Diese wird anhand des Beihilfebemessungssatzes gewährt. Für dessen Höhe gibt es keine einheitliche Regelung. Die Bundesländer legen diese eigenständig fest. Der Beitragsbemessungssatz liegt jedoch häufig zwischen 50 und 80 Prozent.


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Weitere Details zum Beihilfebemessungssatz

Der Dienstherr eines Beamten beteiligt sich an dessen Gesundheitskosten. Hierbei übernimmt er einen bestimmten prozentualen Anteil. Dieser liegt bei mindestens 50 Prozent und ist in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die Angehörigen von Beamten können ebenfalls von der Beihilfe profitieren. Für sie gelten jedoch eigens geregelte Beihilfebemessungssätze.

Die restlichen Prozente muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Hierbei bietet sich folglich eine Restkostenversicherung der PKV an. Über diese werden Kosten gedeckt und die Gesundheit mit bestmöglichen Leistungen unterstützt.


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