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Approbation ist die staatliche Zulassung für den Heilberuf des Arztes zur Berufsausübung. Diese wird nach Approbationsordnung ebenfalls für den Zahnarzt, den Tierarzt, den Apotheker oder Psychotherapeuten erteilt. Sie ist bundeseinheitlich für die einzelnen Heilberufe geregelt und basiert auf der Bundesärzteordnung, die vom Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage für deren Erlass genutzt wird.


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Weitere Details zur Approbation

Bei der Approbation handelt es sich folglich um eine Berufserlaubnis vom Staat, als Mediziner in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu sein. Dies schließt die selbstständige sowie eigenverantwortliche Tätigkeit ein. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Approbationsverordnung sowie in gesetzlichen Bestimmungen festgehalten. Neben der Bundesärzteverordnung zählt hierzu etwa ebenfalls das Psychotherapeutengesetz.


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