Bei der Approbation handelt es sich folglich um eine Berufserlaubnis vom Staat, als Mediziner in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu sein. Dies schließt die selbstständige sowie eigenverantwortliche Tätigkeit ein. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Approbationsverordnung sowie in gesetzlichen Bestimmungen festgehalten. Neben der Bundesärzteverordnung zählt hierzu etwa ebenfalls das Psychotherapeutengesetz.
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