Bei der Berufsunfähigkeit handelt es sich um den Zustand einer Person, die aufgrund von einem Unfall oder Krankheit dem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Entsprechend bricht aufgrund der Berufsunfähigkeit das Einkommen weg, welches zum Bestreiten des Lebensunterhalts notwendig ist.
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 172 Abs. 2 steht hierzu: (2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Im Zusammenspiel mit der PKV muss bei Berufsunfähigkeit festgehalten werden, dass mit dem Tag, an dem diese eintritt, die Krankentagegeldversicherung automatisch endet. Um als Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung also die Einschnitte, die mit einer Berufsunfähigkeit einhergehen, abzufedern, ist der Abschluss einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Wichtig: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kommt es nicht zu einer Änderung der Beitragszahlungen in der PKV. Der Versicherungsnehmer muss also weiterhin den vollen monatlichen Beitrag für seine PKV bezahlen.
Generell wird die private Krankenversicherung sowie die Berufsunfähigkeit unabhängig voneinander geführt und dementsprechend auch bewertet. Jedoch gibt es bereits Versicherer, die eine Tarifkombination diesbezüglich anbieten.
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