Wer in der PKV krankenversichert ist, muss die Kosten für ärztliche Aufwendungen erst einmal selbst tragen. Mit der Rechnung kann dann im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips beim Versicherer eine Erstattung der entstandenen Krankheitskosten beantragt werden. Der Krankenvollversicherer prüft die Rechnungen und erstattet die Beträge anhand des Krankenversicherungstarifs.
Um eine Kostenerstattung im Rahmen der versicherten Leistungen zu erhalten, stellt der Versicherungsnehmer einen Leistungsantrag. Mit diesem weiß die Krankenversicherung, was erstattet werden soll. Hierzu ist es nötig, ein Formular auszufüllen und dieses zusammen mit allen dazu passenden Unterlagen bei der PKV einzureichen.
Allerdings bieten einige Versicherer zwischenzeitlich ebenfalls eine mobile Lösung an. Hierbei ist es lediglich nötig, die Rechnung via App zu erfassen. Abhängig von der Richtigkeit der Rechnung und dem gewählten Tarif wird die Versicherung dann die entstandenen Kosten erstatten.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Leistung in jedem Fall nur analog dem vereinbarten Tarif erfolgt. Auch kann der Versicherer zur Prüfung weitere Informationen anfordern. Besteht ein Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung, wird dieser von dem erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Interessant zu prüfen ist vor Stellung eines Leistungsantrages, ob hierdurch eine mögliche Beitragsrückerstattung gefährdet wird.
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