Rooming-in: Ein wichtiger Aspekt der privaten Krankenversicherung

Unter dem Begriff Rooming-in wird im Allgemeinen der gemeinsame Aufenthalt von einem Elternteil oder einer berechtigten Person bei einem stationären Aufenthalt des Kindes gesprochen. Dabei übernachtet die Begleitperson also im selben Zimmer.
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Unter dem Begriff Rooming-in wird im Allgemeinen der gemeinsame Aufenthalt von einem Elternteil oder einer berechtigten Person bei einem stationären Aufenthalt des Kindes gesprochen. Dabei übernachtet die Begleitperson also im selben Zimmer.

Beim Rooming-in geht es zentral darum, dass das Kind im Krankenhaus ein Elternteil bei sich hat, wenn es zu einer stationären Behandlung längerfristig dort ist. Allerdings ist das Rooming-in nicht ausschließlich auf Minderjährige bezogen. Denn auch bei erwachsenen Patienten ist es möglich, dass etwa der Ehepartner oder dann umgekehrt das Kind mit im Zimmer übernachtet.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, dass eine Kostenübernahme für das Rooming-in verpflichtend nach der Geburt für die Mutter erfolgt. Im Regelfall wird der gesetzliche Versicherungsträger generell die Kosten übernehmen, wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss und dieser das neunte Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Allerdings gilt auch hier, dass eine entsprechende Notwendigkeit durch einen Arzt bescheinigt werden muss.

Hinweis: Die GKV hat in den genannten Fällen allerdings nur dann eine Verpflichtung zur Kostenübernahme, wenn es zum einen keine Alternative gibt und zum anderen eine ärztliche Notwendigkeit gegeben ist. Gründe hierfür sind eben eine nicht mögliche Kommunikation mit dem Kind oder dass Behandlungen ohne die Mutter/den Vater nicht durchgeführt werden können. In diesem Bezug ist wichtig zu wissen, dass diese Notwendigkeit auch dann gegeben ist, wenn psychische Schäden beim Kind zu erwarten wären.

Ob eine Übernahme der Kosten für das Rooming-in in der PKV gegeben ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Somit gibt es keine einheitliche Regelung, da diese von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann. Als Alternative kann eine Krankenhaustagegeldversicherung von den Eltern für das Kind abgeschlossen werden. In dieser ist im Regelfall ein Rooming-in mitversichert. Hier kann es auch separate Vereinbarungen in den Krankenversicherungsbedingungen geben, welche etwa die „ersten Lebensjahre des Kindes“ einschließen.

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Veröffentlicht: Juni 23, 2023
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Letztes Update: März 25, 2024
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