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Generell handelt es sich bei einer chronischen Erkrankung um eine Erkrankung des Patienten, welche bereits über einen langen Zeitraum besteht. Tritt eine chronische Erkrankung bei einem bereits PKV-Versicherten ein, besteht kein außergewöhnliches Kündigungsrecht und dieser muss nicht für erhöhte Krankheitskosten aufkommen.


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Weitere Details zu Chronischen Erkrankungen

Immer mehr Menschen in Deutschland sind chronisch krank. Ein Phänomen, welches sich durch alle Industrienationen zieht. Dabei bezieht sich der Begriff der „chronischen Erkrankung“ auf körperliche oder seelische Gebrechen, welche nur schwer oder gar nicht heilbar sind. Hierzu gehören etwa Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, aber auch Rheuma. Wer unter einer chronischen Erkrankung leidet, wird im Regelfall im Rahmen des Disease-Management-Programms von Fachärzten behandelt.

Ziel des Einsatzes des Disease-Management-Programmes ist es, Betroffenen einen verbesserten Umgang mit der chronischen Erkrankung zu ermöglichen. Zudem sollen Folgeerkrankungen so verhindert werden. Das Programm erarbeitet häufig der Hausarzt zusammen mit dem Patienten. Der hieraus entstehende Therapieplan wird dann mit den entsprechenden Fachärzten koordiniert. Sämtliche Behandlungen und Therapien des Patienten werden hierbei genau nachgehalten und dokumentiert.

Mit Blick auf die PKV unter dem Aspekt einer chronischen Erkrankung ist festzuhalten, dass diese wie jede anderer medizinische Behandlung ebenfalls im Rahmen der tariflich vereinbarten Bedingungen versichert sind. Entwickelt der Versicherungsnehmer also etwa Diabetes im Alter, kann er auch hier von den guten Leistungen der privaten Krankenversicherung profitieren.

Allerdings gestaltet sich die Antragstellung mit einer chronischen Erkrankung schwierig. Denn einige werden vom Versicherer mit Bezug auf den Schutz des Versichertenkollektivs nicht angenommen. Alternativ dazu können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge für eine erfolgreiche Aufnahme in die PKV vereinbart werden.

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