Kinderkrankengeld: Gibt es Geld für Privatversicherte? Infos & FAQ

Wenn das Kind krank ist und zu Hause betreut werden muss, stehen berufstätige Eltern vor einer Herausforderung. Während gesetzlich Versicherte in solchen Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, gelten für Privatversicherte andere Regelungen. Wir beleuchten, was Sie beachten sollten und welche Regelungen für Sie gelten, wenn Ihr Kind krank ist.
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Wenn das Kind krank ist und zu Hause betreut werden muss, stehen berufstätige Eltern vor einer Herausforderung. Während gesetzlich Versicherte in solchen Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, gelten für Privatversicherte andere Regelungen. Wir beleuchten, was Sie beachten sollten und welche Regelungen für Sie gelten, wenn Ihr Kind krank ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Privatversicherte Eltern haben in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Manche PKV-Tarife sehen diese Leistung optional vor. 
  • Gesetzlich Versicherte erhalten hingegen bis zu 90% des Nettoarbeitsentgelts als Kinderkrankengeld. 
  • Ist ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert, besteht nur dann Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn auch das Kind gesetzlich versichert ist. 
  • Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber spielt für Privatversicherte eine entscheidende Rolle.
Kinderkrankengeld
Svitlana – stock.adobe.com

Höhe und Regelungen zum Kinderkrankengeld 

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr erkranktes Kind (unter 12 Jahren) betreuen müssen. Pro Elternteil und Kind gibt es 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankentage, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage.

Das Kinderkrankengeld beträgt 90% des Nettoarbeitsentgelts und ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist.

In der privaten Krankenversicherung gibt es abhängig von der Versicherung ein Kinderkrankengeld. Nur vereinzelt sehen manche PKV-Tarife diese Leistung optional vor. Die Höhe und Dauer der Zahlung kann dann variieren und hängt von den individuellen Tarifbedingungen ab.

Regelungen zum Kinderkrankengeld in der PKV

Wenn Ihr Kind privat versichert ist, haben Sie als Eltern abhängig von der jeweiligen Versicherung Anspruch auf Kinderkrankengeld von der PKV. 

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen, kommt es auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber an. Laut Bundesarbeitsgericht muss der Arbeitgeber mindestens 5 Tage pro Jahr das Gehalt weiter bezahlen, sofern das Kind unter 8 Jahre alt ist. Darüber hinaus sind die Regelungen im individuellen Arbeitsvertrag entscheidend.

In seltenen Fällen sehen PKV-Tarife das Kinderkrankengeld als Zusatzleistung vor. Dann erhalten Privatversicherte für die Betreuung ihres kranken Kindes eine Entschädigung für den Verdienstausfall, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewährt. Die genauen Konditionen sind im jeweiligen Tarif festgelegt.

Eltern und Kind zuhause
fizkes – stock.adobe.com

Sondersituationen und gesetzliche Regelungen

Ist ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert, hängt der Anspruch auf Kinderkrankengeld vom Versicherungsstatus des Kindes ab. Nur wenn das Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist, zahlt die GKV das Kinderkrankengeld an den gesetzlich versicherten Elternteil.

  • Für Alleinerziehende gelten besondere Regelungen: Sie können in der GKV bis zu 30 Kinderkrankentage pro Kind und Jahr in Anspruch nehmen. Als privat Versicherter haben Sie diesen Anspruch nicht automatisch, hier kommt es auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder spezielle Tarifleistungen an.
  • Wenn Ihr Kind krank ist, dürfen Sie als Arbeitnehmer zu Hause bleiben und sich um die Genesung kümmern. Dafür müssen Sie dem Arbeitgeber aber ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung hervorgeht. In Elternpaaren können sich Mutter und Vater bei der Betreuung abwechseln. 
  • Eltern in Minijob-Verhältnissen haben zwar Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind krank ist, erhalten aber meist kein Kinderkrankengeld. 
  • Werden mehrere Kinder gleichzeitig krank, erhöht sich in der GKV die Zahl der Kinderkrankentage. Als Privatversicherter gelten die individuellen Absprachen mit dem Arbeitgeber.
  • Muss ich Überstunden zur Betreuung meiner Kinder einsetzen? Nein, der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Überstunden oder Zeitguthaben eingesetzt werden, bevor Eltern eine Freistellung für die Betreuung des kranken Kindes in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Kind krank ist und Sie dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen, haben Sie als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung.

Regelungen für einzelne Berufsgruppen 

Für Angestellte gelten die oben beschriebenen Regelungen in Abhängigkeit von ihrem Versicherungsstatus in der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung.

Beamte erhalten bei Erkrankung des Kindes in der Regel Sonderurlaub, um ihr Kind betreuen zu können. Für Bundesbeamte sind bis zu 4 Tage Sonderurlaub möglich, bei Landesbeamten können die Regelungen variieren.

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und selbst Krankengeldanspruch haben, erhalten Kinderkrankengeld in Höhe von 70% des Arbeitseinkommens. Privat versicherte Selbstständige müssen für den Verdienstausfall selbst vorsorgen, etwa durch Ansparungen oder eine Krankentagegeldversicherung.

Private Krankenversicherung für Kinder
Young Girl Sleeping In Intensive Care Unit

Krankheitsfall des Kindes: Was muss ich tun?

  1. Wenn Ihr Kind krank wird, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Arbeitgeber und lassen Sie den Arzt einen Kinderkrankenschein ausstellen, aus dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung hervorgeht. 
  2. Diese ärztliche Bescheinigung reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse ein, sofern Sie gesetzlich versichert sind. 
  3. Als Privatversicherter müssen Sie selbst mit dem Arbeitgeber klären, wie eine Freistellung und mögliche Gehaltsfortzahlungen geregelt sind.

Beratung zum Kinderkrankengeld

Als Eltern sollten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung genau prüfen, ob der Tarif Leistungen bei Kinderkrankheit vorsieht. Eine Krankentagegeldversicherung kann eine sinnvolle Option sein.

Ob das Kind in einem eigenen PKV-Tarif versichert werden sollte, hängt von vielen Faktoren ab – etwa dem Gesundheitszustand, dem gewünschten Leistungsumfang und der finanziellen Situation. Die individuelle Beratung durch unsere unabhängigen Experten kann helfen, den passenden Schutz für die ganze Familie zu finden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu privaten Krankenversicherungstarifen für sich und Ihr Kind haben.

Sie finden unten aufgeführt eine Auflistung der privaten Krankenversicherungen, die ein Kinderkrankentagegeld zahlen (Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei der gleichen privaten Krankenversicherung versichert ist und Sie einen der unten aufgeführten Krankentagegeldversicherungen abgeschlossen haben):

  • Inter: KTA6 (Bis zum 12. LJ: 10 Tage je Kind, max. 25 Tage; Alleinerziehende: doppelte Zeiträume)
  • Signal Iduna: ESP-VA (Bis zum 12. LJ: 10 Tage je Kind, max. 25 Tage; 100 Tage bei schwerer Erkrankung des Kindes)
  • Hanse Merkur: T8- T43 (Bis zum 12. LJ: 10 Tage pro Jahr)
  • ARAG: KTV21-364 (Bis zum 12. Lebensjahr, max. 15 Tage pro Jahr) TIPP
  • BBKK KTS15-43 + KT-AN43 -274 (Bis zum 12. LJ: 10 Tage je Kind, max. 25 Tage)
  • Basistarif (Bis zum 12. LJ: 10 Tage je Kind, max. 25 Tage; Alleinerziehende: doppelte Zeiträume)

Bei Fragen können Sie sich gerne unverbindlich und kostenfrei an unsere Spezialisten wenden.

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Rido – stock.adobe.com

FAQ

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Veröffentlicht: Mai 28, 2024
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Letztes Update: Mai 28, 2024
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