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Versicherer müssen die Prämien so kalkulieren, dass die private Krankenversicherung stets die tariflich zugesicherten Leistungen übernehmen kann. Hierzu wird ein Anteil des Beitrags als eine Rückstellung berechnet, um Kosten im Versicherungsfall decken zu können. Schließlich sind einmal vereinbarte tarifliche Leistungen für den privaten Krankenversicherungsträger verbindlich. Um diese zu garantieren, bedarf es allerdings eines entsprechenden Vermögens.

Die Deckungsrückstellung ist also das Kapital, das es in der PKV ermöglicht, jedem Versicherungsnehmer die im Rahmen des Tarifabschlusses versprochenen Leistungen versichern zu können. Als versicherungsmathematische Größe fließt diese in die Kalkulationen der Aktuare ein, welche daraufhin Prämien berechnen, die die nötige Höhe der Deckungsrückstellung berücksichtigen.

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Letztes Update: März 25, 2024
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