PKV-Beitragserhöhung: was tun? Ihre Rechte & Möglichkeiten

Beitragserhöhungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Diese müssen jedoch weder einfach hingenommen werden, noch sind diese immer auch rechtlich haltbar. Welche Möglichkeiten es bei einer Beitragserhöhung gibt, was im Falle einer unrechtmäßigen Beitragsanpassung getan werden kann und wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten können, ist im Folgenden zusammengefasst.
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Beitragserhöhungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Diese müssen jedoch weder einfach hingenommen werden, noch sind diese immer auch rechtlich haltbar. Welche Möglichkeiten es bei einer Beitragserhöhung gibt, was im Falle einer unrechtmäßigen Beitragsanpassung getan werden kann und wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten können, ist im Folgenden zusammengefasst.

Schnellüberblick: Das wichtigste auf einen Blick

  • Generell ist das Ansteigen der Beiträge in der Krankenversicherung nicht unüblich. Denn das Gesundheitssystem entwickelt sich stetig weiter und Kosten für Heilbehandlungen steigen. So gibt es ebenfalls eine Beitragsanpassung in der PKV für das Jahr 2024, auch in der GKV steigen die Kosten.
  • Beitragsentwicklung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Prozent pro Jahr (Basis der Berechnung: 2012 bis 2023):
    • privat: 2,6 %
    • gesetzlich: 3,3 %
  • Wie sollen die Versicherten auf die Beitragsanpassung reagieren? Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die zu einer Tarifverbesserung führen können:
    • (1) Tarifoptimierung bzw. Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer oder (Änderung Tarif oder Anpassung von Selbstbeteiligung etc. kann zu Kostensenkung führen)
    • (2) Wechsel zu einem anderen Versicherer (Bei einer Beitragsanpassung hat der Versicherte grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt zwei Monate ab der Mitteilung über die Beitragserhöhung)
  • Wichtig ist eine genaue Prüfung der Situation: Wann wurde die Versicherung abgeschlossen, wie alt ist der Versicherte und wie ist sein Gesundheitszustand. Denn je nach Wechselabsicht ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich und Altersrückstellungen können verfallen.

Beitragserhöhungen nach Versicherer

Eine Beitragserhöhung wird von den privaten Krankenversicherern ebenfalls in diesem Jahr gütig ab 01. Januar 2024 durchgeführt. Hier muss mit einer starken Beitragsanpassung gerechnet werden. Nahezu alle PKVs nehmen eine Anpassung vor – klicken Sie auf Idas Logo Ihrer Versicherung, um Details zur Anpassung zu erfahren.

Allianz Beitragserhöhung
Debeka Beitragserhöhung
DKV Beitragsanpassung
Signal Iduna Beitragserhöhung
Gothaer Beitragserhöhung
Hallesche Beitragserhöhung

Weitere Versicherer haben Ihre Beiträge wie folgt angepasst.

  • Alte Oldenburger: verhältnismäßig beitragsstabil
  • AXA: zwischen 3 Prozent und 17 Prozent / Beihilfe beitragsstabil / Ärzte (Zahnärztetarife) bis zu 18 Prozent
  • Barmenia: zwischen 3 Prozent und 7 Prozent / Ärzte bis zu 26 Prozent
  • Continentale: beitragsstabil
  • Hanse Merkur: beitragsstabil
  • R+V: größtenteils beitragsstabil
  • UniVersa: zwischen 2 Prozent und 13 Prozent
  • ARAG: beitragsstabil

Die Beitragsanpassung in der PKV betrifft im übrigen Neukunden ebenso wie langjährige Bestandskunden. Jeder Versicherer informiert seine Bestandskunden in den entsprechenden Tarifen frühzeitig über eine Prämienerhöhung.

Beitragserhöhung PKV
DOC RABE Media – stock.adobe.com

Beitragserhöhungen warum eigentlich?

Generell gibt es für die Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung gesetzliche Bestimmungen, die diese regeln. Sie wird immer dann vorgenommen, wenn die Versicherungsleistungen für einen Tarif einen definierten Prozentsatz (5 Prozent oder 10 Prozent) übersteigen, als das ursprünglich von Aktuaren berechnet wurde. Man spricht hier von dem sogenannten auslösenden Faktor. Diese wissenschaftlich ausgebildeten Sachverständigen kalkulieren die Prämien für einen bestimmten Personenkreis unter Berücksichtigung einer Vielzahl von relevanten Faktoren.

Steigen die Gesundheitskosten, muss folglich ebenfalls die vormals verlangte Tarifprämie angepasst werden. Dies wird mit der Beitragsanpassung durchgeführt. Dabei zeigt sich mit Blick auf die vergangenen zehn Jahre, dass nahezu in jedem Jahr eine Anpassung stattfand. In der PKV waren das im Schnitt 2,6 Prozent. In der GKV hingegen 3,3 Prozent p. a. Genauere Daten können der IGES-PKV-Langzeitstudie zur Prämienentwicklung beim größten privaten Krankenversicherer Debeka entnommen werden.

Kostenfaktoren gibt es derweil einige:

  • Demographischer Wandel hat eine alternde Gesellschaft zur Folge, die auf mehr medizinische Hilfe angewiesen ist.
  • Vermehrt virale (wie Corona) und bakterielle Infekte aufgrund der Globalisierung
  • Höherer Leistungsbedarf
  • Niedrigzinsphase
  • Steigende Gesundheitskosten

Sind Beitragserhöhungen rechtens?

Eine Beitragserhöhung ist an strenge Regeln gebunden. Der Versicherungsträger kann diese nicht ohne einen triftigen Grund durchführen. Nimmt er dennoch eine Beitragsanpassung vor, kann diese unwirksam sein. Begründet wird eine Erhöhung der Prämien üblicherweise mit den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen oder aber aufgrund niedriger Zinsen. Jedoch sind nicht alle Beitragserhöhungen auch rechtens.

Wird eine Anpassung der Tarifprämie vorgenommen, muss der private Krankenversicherer diese auf Basis von § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) begründen. Findet eine solche Begründung nur unzureichend statt, ist diese unwirksam. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen klar aufzeigen muss, wie die Beitragssteigerung zustande kommt.

Allerdings darf der Versicherer auch bei einer guten Begründung die Prämien erst dann anpassen, wenn die Krankheitskosten einen Schwellenwert über den kalkulierten Ausgaben erreichen. Dieser Schwellenwert liegt bei 10 Prozent. Im Rahmen der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit müssen es mindestens 5 Prozent sein. Liegen die Kostensteigerungen unter diesen Schwellenwerten, ist eine Beitragsanpassung unwirksam.

Ist eine Prämienanpassung zu Unrecht geschehen, kann diese mit einer Verjährung von drei Jahren im Rahmen einer Aufforderung zur Rückzahlung beim Versicherer geltend gemacht werden. Dieser muss folglich die zu viel entrichteten Beiträge inklusive Verzinsung für den Zeitraum zurückbezahlen.

Welche Rechte & Möglichkeiten haben Versicherte?

Option 1: Kündigung und Wechsel des Versicherers

Wie bereits angesprochen, erhält der Versicherungsnehmer nach Mitteilung der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. In dieser Zeit kann er seinen Krankenversicherungsvertrag auf dieser Basis kündigen. Allerdings sollten nicht nur die verlockenden Tarifangebote betrachtet werden, denn es gibt zwei entscheidende Faktoren:

  1. Gesundheitsprüfung: Wird der Krankenversicherungsvertrag gekündigt, erfolgt bei Antragstellung beim neuen Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Je nach Gesundheitszustand und Alter können Risikozuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse die Folge sein. Der Gesundheitszustand des Versicherten ist daher bei einem Wechsel von großer Bedeutung.
  2. Altersrückstellungen: Jeder Versicherte bildet bei seinem Versicherer Altersrückstellungen. Damit wird Geld angespart, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Falls Ihr Vertrag nach dem 1. Januar 2009 zustande kam, erfolgt eine Übertragung Ihrer Werte auf den neuen Versicherer, was bei diesem zu einer Verringerung Ihrer Beiträge führt.

Daher empfiehlt sich ein Wechsel lediglich in Ausnahmefällen. Sollte ein Vermittler Sie vehement zu diesem Schritt bewegen wollen, sollten Sie in jedem Fall eine weitere Meinung einholen.

Option 2: Optimierung/ Wechsel beim bestehenden Versicherer

Jeder Versicherte hat nach § 204 VVG das Recht, in einen anderen Tarif des Versicherers zu wechseln.

  • Eine Anpassung der Versicherungsleistungen kann zu einer Kostensenkung führen, muss aber gut abgewogen werden. Dazu gehören zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung oder Leistungsausschlüsse. Ob dies sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab.
  • Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann erforderlich, wenn der Tarif Leistungserhöhungen beinhaltet.
  • Altersrückstellungen bleiben unberührt und werden vollständig übertragen.

Vor der Entscheidung sollte eine umfassende Tarifberatung erfolgen und die Kosten im Alter berechnet werden, um insbesondere langfristig eine optimale Entscheidung zu treffen.

Einspruch einlegen bzw. prüfen

Wie/ Wo kann ich die Beitragserhöhung prüfen lassen? Welche Fristen gelten für eine Prüfung?

Der Anspruch auf Rückzahlung von aufgrund der Beitragserhöhung unrechtmäßig zu viel gezahlten Beiträgen wurde vom BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19 bestätigt. In der Zwischenzeit hat der Bundesgerichtshof weitere Urteile in Bezug auf die Beitragserhöhung der Krankenversicherungen gefällt. Insofern ist es sinnvoll, die Rechtmäßigkeit der Erhöhung der Tarifprämie durch einen Experten prüfen zu lassen.

Allerdings wird der Versicherungsnehmer hier nicht um einen Rechtsbeistand herumkommen. Denn die Versicherungsmaterie ist kompliziert und der Versicherer muss in einem gerichtlichen Verfahren schlüssig beweisen, dass eine Beitragserhöhung rechtens war. Insofern ist es wichtig eine Kanzlei auszuwählen, die viel Erfahrung in diesem Bereich mitbringen. Zudem ist auf die Verjährungsfrist von drei Jahren zu achten, um die Beiträge zurückzufordern. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt hierbei im Regelfall die Kosten.

Geprüft werden können:

  • Krankenvollversicherungsverträge
  • Beihilfetarife
  • Krankentagegeldversicherung
  • Standardtarife

Interessant:

Kann eine unrechtmäßige Beitragserhöhung nachgewiesen werden, werden nicht nur die zu Unrecht erhobenen Mehrkosten inklusive der Zinsen zurückbezahlt. Ferner wird der private Krankenversicherungsvertrag zu der bisherigen Prämie fortgeführt.

Wichtig:

Neben Kanzleien kann der Versicherungsnehmer sich ebenfalls an die Verbraucherzentralen wenden. Diese nehmen ebenso eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung vor. Hierfür entstehen – wie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts – Kosten.

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