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Als Beitragsanpassung (BAP) in der privaten Krankenversicherung werden die Folgen von Kostensteigerungen auf dem medizinischen Sektor umgesetzt. Eine weitere Rolle im Rahmen der Beitragsanpassung spielen die tatsächlich entstandenen Kosten der Versicherten auf dem Gesundheitssektor.


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Weitere Details zur Beitragsanpassung

Die BAP ist eine Reaktion der privaten Krankenversicherung auf die Entwicklung der Gesundheitskosten. Da die Beiträge auf der Basis des Äquivalenzprinzips berechnet sind, müssen diese folglich mit steigenden Kosten angepasst werden. Jedoch gibt es unterschiedliche Gründe, aufgrund dessen das Versicherungsunternehmen eine Beitragsanpassung vornehmen kann.

Hierzu zählen:

  • Kostensteigerung medizinischer Behandlungen
  • Fortschritte auf dem medizinischen Sektor
  • Erhöhte Nutzung von Leistungen
  • Steigende Lebenserwartung

Eine Beitragsanpassung wird in regelmäßigen Abständen vorgenommen. Diese Steigerung fällt jedoch weniger gravierend aus als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu kommt, dass der Versicherungsnehmer bei der Anpassung der Beiträge ein Sonderkündigungsrecht hat, von dem er innerhalb vier Wochen nach Mitteilung über die BAP Gebrauch machen kann. Ihm ist es somit möglich, einen günstigeren Tarif zu wählen oder die Versicherung zu wechseln.


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