Arzneimittelpreisverordnung: Definition & Erklärung

Unter der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) versteht sich eine Verordnung, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologien in der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit geschaffen hat. Sie regelt die Handelsspanne verschreibungspflichtiger Arzneimittel zwischen Apotheken und den pharmazeutischen Herstellern.
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Unter der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) versteht sich eine Verordnung, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologien in der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit geschaffen hat. Sie regelt die Handelsspanne verschreibungspflichtiger Arzneimittel zwischen Apotheken und den pharmazeutischen Herstellern.

Der Gesetzgeber stellt mit der Arzneimittelpreisverordnung sicher, dass die Kosten auf dem Arzneimittelmarkt nicht explodieren. Denn Apotheken und Pharmaunternehmen dürfen den Preis, zudem die Arzneimittel eingekauft werden, lediglich um einen bestimmten Prozentanteil anpassen. Die Arzneimittelpreisverordnung regelt also die Preisbildung für verschreibungspflichtige Medikamente.

Mit der Arzneimittelpreisverordnung soll sichergestellt werden, dass Patienten benötigte Arzneimittel in jeder Apotheke zu ähnlichen Bedingungen erhalten sollen. Schließlich ist es für erkrankte Menschen nahezu unmöglich, sich über günstigere Preise zu informieren. Entsprechend ist der Patient keine Person, die am freien Handel teilnimmt, sondern die im Rahmen ihrer Therapie zur Genesung ein bestimmtes Medikament benötigt.

Die Arzneimittelpreisverordnung soll also verhindern, dass mit dem Ausnutzen der Notlage Preistreiberei betrieben wird. Zeitgleich wird mit der Verordnung dazu beigetragen, dass Qualität und Leistung in den Apotheken stimmen.

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