Der Gesetzgeber stellt mit der Arzneimittelpreisverordnung sicher, dass die Kosten auf dem Arzneimittelmarkt nicht explodieren. Denn Apotheken und Pharmaunternehmen dürfen den Preis, zudem die Arzneimittel eingekauft werden, lediglich um einen bestimmten Prozentanteil anpassen. Die Arzneimittelpreisverordnung regelt also die Preisbildung für verschreibungspflichtige Medikamente.
Mit der Arzneimittelpreisverordnung soll sichergestellt werden, dass Patienten benötigte Arzneimittel in jeder Apotheke zu ähnlichen Bedingungen erhalten sollen. Schließlich ist es für erkrankte Menschen nahezu unmöglich, sich über günstigere Preise zu informieren. Entsprechend ist der Patient keine Person, die am freien Handel teilnimmt, sondern die im Rahmen ihrer Therapie zur Genesung ein bestimmtes Medikament benötigt.
Die Arzneimittelpreisverordnung soll also verhindern, dass mit dem Ausnutzen der Notlage Preistreiberei betrieben wird. Zeitgleich wird mit der Verordnung dazu beigetragen, dass Qualität und Leistung in den Apotheken stimmen.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.