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Mit der Bezahlung der ersten Prämie zur privaten Krankenversicherung wird der Versicherungsschutz gesichert. Die im Anschluss gezahlten Beiträge sind die Folgebeiträge. Diese werden üblicherweise monatlich, quartalsmäßig oder jährlich bezahlt. Wie hoch die Folgebeiträge sind, ergibt sich aus dem Vertragsinhalt.

Kommt der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung der Zahlung seiner Beiträge nicht nach, wird der Versicherer diese per Mahnung inklusive einer Zahlungsfrist einfordern. Es kann somit unter Umständen dazu kommen, dass der Versicherungsschutz aufgrund unbezahlter Folgebeiträge erlischt.

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Letztes Update: März 25, 2024
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