Mit der Bezahlung der ersten Prämie zur privaten Krankenversicherung wird der Versicherungsschutz gesichert. Die im Anschluss gezahlten Beiträge sind die Folgebeiträge. Diese werden üblicherweise monatlich, quartalsmäßig oder jährlich bezahlt. Wie hoch die Folgebeiträge sind, ergibt sich aus dem Vertragsinhalt.
Kommt der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung der Zahlung seiner Beiträge nicht nach, wird der Versicherer diese per Mahnung inklusive einer Zahlungsfrist einfordern. Es kann somit unter Umständen dazu kommen, dass der Versicherungsschutz aufgrund unbezahlter Folgebeiträge erlischt.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.