Die Karenzzeit ist häufig Bestandteil der Restschuldenversicherung, Krankentagegeldversicherung und der Berufsunfähigkeit-Versicherung. Dabei bezieht sich der leistungsfreie Zeitraum stets auf den Eintritt des Versicherungsereignisses und der Gewährung von Leistungen.
Üblich ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Jahr. In der PKV gilt die Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung. Hiermit wird der Zeitraum definiert, ab welchem die Leistungen aus der Versicherung ausbezahlt werden. In der GKV haben alle Pflichtversicherten eine Karenzzeit von 42 Tagen.
In der privaten Krankenversicherung hingegen wählt der Versicherungsnehmer selbst den Tag, ab welchem er Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung beziehen möchte. Hierzu bieten die Versicherungsunternehmen üblicherweise verschieden Optionen an.
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