Ein eigenständiges Gesetz ist das BürgEntlG nicht. Es ist ein Änderungsgesetz, welches bestehende Verordnungen entsprechend ändert. Dabei bedingt es die Rechtsgrundlage für diverse Sachverhalte. Neben Änderungen beim Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz und noch einigen anderen regelt das Bürgerentlastungsgesetz vor allem die steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Vor allem die steuerlich abzugsfähigen Beiträge, die durch die Krankenversicherung entstehen, wurden angehoben.
Insofern wird nun durch das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Arbeitnehmers in unbegrenzter Höhe geregelt. Gleichzeitig sind mit dem Bürgerentlastungsgesetz die Höchstsätze für „sonstige Versorgungsaufwendungen“ angehoben worden.
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