Höchstrechnungszins: Maßgeblicher Zinssatz in der privaten Krankenversicherung

Die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung werden nicht gewürfelt, sondern durch die Aktuare in einem aufwendigen Verfahren berechnet. Hierbei spielt der Höchstrechnungszins eine wesentliche Rolle.
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Die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung werden nicht gewürfelt, sondern durch die Aktuare in einem aufwendigen Verfahren berechnet. Hierbei spielt der Höchstrechnungszins eine wesentliche Rolle.

Im zu zahlenden Versicherungsbeitrag ist in jüngeren Jahren ein höherer Teil für die Altersrückstellungen enthalten. Das bedeutet, dass jüngere Versicherte etwas mehr Beitrag bezahlen, um im Alter die steigenden Preise aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit zu erkranken, abfedern zu können. Ein Teil des individuellen Versicherungsbeitrags geht auf die Rendite zurück, welche das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet, indem ein Teil der gezahlten Beiträge investiert werden.

Werden nun Altersrückstellungen gebildet, wird hierbei der Rechnungszins in die Faktoren der Beitragsberechnung einbezogen. Mit dem Höchstrechnungszins ist also der Höchstbetrag dieses Rechnungszinses gemeint. Er definiert folglich den Betrag, der höchstens für die Berechnung der PKV-Prämie verwendet werden darf und liegt bei 3,5 Prozent.

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