Der Gesetzgeber regelt den Mutterschutz. Dieser beginnt mit dem Feststellen der Schwangerschaft. Hierin ist etwa geregelt, dass die Arbeitnehmerin, solange sie dies nicht ausdrücklich selbst fordert, sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten darf. Ebenso gilt der Mutterschutz für acht Wochen nach der Geburt. Dieser wird um weitere vier Wochen verlängert, sollte es sich um eine Mehrlings- oder Frühgeburt handeln.
Darüber hinaus wird mit dem Mutterschutz ebenfalls ein Kündigungsschutz sichergestellt sowie das Einkommen gesichert. In der Zeit des Mutterschutzes kann zudem Mutterschaftsgeld beantragt werden. Privat Krankenversicherte beziehen dies vom Bundesversicherungsamt.
Wichtig:
- Auch während des Mutterschutzes müssen Versicherungsnehmerinnen in der PKV volle Beiträge bezahlen.
- Es gibt allerdings Krankenversicherungsunternehmen, die ihren Versicherungsnehmerinnen den Umstieg auf einen kostengünstigeren Tarif anbieten. Dieser umfasst in jedem Fall sämtliche Leistungen zur Schwangerschaftsvorsorge.
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