Annahmepflicht in der Krankenversicherung: Das gilt in GKV & PKV

Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt Antragsteller im Regelfall stets an. Bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht zwingend der Fall. Jedoch gibt es ebenfalls hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Annahmepflicht.
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Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt Antragsteller im Regelfall stets an. Bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht zwingend der Fall. Jedoch gibt es ebenfalls hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Annahmepflicht.
Annahmepflicht PKV GKV

Versicherungspflicht vs. Annahmepflicht

Jeder Bundesbürger unterliegt der gesetzlichen Versicherungspflicht. Üblicherweise werden Antragsteller bei der gesetzlichen Krankenversicherung problemlos angenommen, da eine Annahmepflicht besteht. Es wird auch vom Kontrahierungszwang gesprochen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen.

Eine allgemeine Annahmepflicht jedoch besteht nur in der GKV. Wer also ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden möchte, muss mit dem Antrag angenommen werden. Hierbei wird üblicherweise der Begriff Kontrahierungszwang benutzt.

In der privaten Krankenversicherung entscheidet hingegen die Prüfung des Antrags darüber, ob ein Versicherungsnehmer krankenversichert werden kann oder nicht. Bestehen erhebliche Bedenken als Beispiel hinsichtlich des Gesundheitszustands oder des Alters, kann die Annahme verweigert werden.

Wann gilt eine Annahmepflicht in der GKV?

Wie bereits erwähnt, sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, Antragsteller als Mitglieder anzunehmen. Diese Basis findet sich in Paragraph 5 SGB V. Antragsteller werden von den Krankenkassen in der GKV gleich behandelt. Das betrifft nicht nur die Aufnahme als Mitglied, sondern ebenfalls bei der Übernahme der Krankheitskosten.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung unter die Annahmepflicht fällt, hat ebenfalls einen Anspruch auf die Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung von Kindern und Ehepartner. Zudem muss dem Antragsteller eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt werden. Diese dient ihm, bis die Versicherungskarte zugesendet wurde als Nachweise bei einem Arzt. Doch selbst ohne Mitgliedsbescheinigung werden Kosten übernommen.

Gibt es eine Annahmepflicht in der PKV?

Eine Annahmepflicht gilt nur dann, wenn es sich in der PKV um eine Kindernachversicherung, den Antrag auf Versicherung im Basistarif oder um die Erstversicherung von Beamten handelt. Hier gilt eine Annahmepflicht also pauschal nur für die Kindernachversicherung oder die Erstversicherungen von Beamten.

Eine solche allgemeine Annahmepflicht, wie es sie bei der GKV gibt, existiert im Rahmen der privaten Krankenversicherungen hingegen nicht. Eine Annahmepflicht besteht nur in Sonderfällen, wie sie bereits genannt wurden. Darüber hinaus gelten sie für die Aufnahme in den Basistarif.

Für alle anderen Antragsteller gilt, dass eine Annahmepflicht in der privaten Krankenversicherung nicht existiert. Das gewählte Versicherungsunternehmen kann einem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder mit entsprechenden Risikozuschlägen ausstatten.

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Weiterführende Tipps

Erneute Antragsstellung

Wird der Antrag zu privaten Krankenversicherungen vom Versicherungsunternehmen abgelehnt, kann jederzeit bei einer anderen Versicherungsgesellschaft erneut ein PKV-Antrag gestellt werden. Dem Versicherungsnehmer kommt zugute, dass sich die Annahmerichtlinien der Versicherer mitunter deutlich unterscheiden. Zudem kann es vorkommen, dass der eine Versicherer den Antrag ablehnt, ein anderer wiederum diesen unter der Bedingung eines Risikozuschlags annimmt.

Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung kann im Schnitt durchaus bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Allerdings besteht auch in dieser Zeit bereits ein Versicherungsschutz. Dieser beginnt mit der Unterschrift auf dem Eintrittsformular.

Erstversicherung von Beamten

Die Annahmepflicht im Kontext der Erstversicherung von Beamten basiert auf der sogenannten Öffnungsklausel. Aufgrund dieser muss ein Restkostentarif für den Versicherungsnehmer beantragt werden. Diesen Vertrag über einen solchen Restkostentarif darf die Versicherungsgesellschaft nicht ablehnen.

Selbst dann nicht, wenn Vorerkrankungen bestehen. Welche Gründe zu einer Antragsablehnung führen können, lässt sich in den jeweils geltenden Annahmerichtlinien herausfinden.

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