Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt Antragsteller im Regelfall stets an. Bei der privaten Krankenversicherung ist das nicht zwingend der Fall. Jedoch gibt es ebenfalls hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Annahmepflicht.
Weitere Details zur Annahmepflicht
Jeder Bundesbürger unterliegt der gesetzlichen Versicherungspflicht. Eine allgemeine Annahmepflicht jedoch besteht nur in der GKV. Wer also ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden möchte, muss mit dem Antrag angenommen werden. Hierbei wird üblicherweise der Begriff Kontrahierungszwang benutzt.
In der privaten Krankenversicherung entscheidet hingegen die Prüfung des Antrags darüber, ob ein Versicherungsnehmer krankenversichert werden kann oder nicht. Bestehen erhebliche Bedenken als Beispiel hinsichtlich des Gesundheitszustands oder des Alters, kann die Annahme verweigert werden.
Eine Annahmepflicht gilt nur dann, wenn es sich in der PKV um eine Kindernachversicherung, den Antrag auf Versicherung im Basistarif oder um die Erstversicherung von Beamten handelt.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.