Generell müssen Versicherte in der GKV für diverse Leistungen Zuzahlungen bezahlen. Eine Ausnahme sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ausgenommen hiervon sind allerdings Fahrtkosten. Alle anderen Patienten müssen Zuzahlungen leisten. Allerdings gibt es eine Belastungsgrenze, um Haushalte zu schützen. Diese Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte im Jahr aller im Haushalt lebenden Personen.
Wird die Belastungsgrenze mit den bereits geleisteten Zuzahlungen überschritten, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen nötig. Dieser wird zusammen mit einem Einkommensnachweis sowie den gesammelten und bereits gezahlten Rechnungen der Zuzahlungen bei der Krankenkasse eingereicht.
Wichtig: Um eine Zuzahlungsbefreiung geltend machen zu können, müssen die Belege über die bereits geleisteten Zuzahlungen gut aufbewahrt werden. Alle Angehörigen im Haushalt sollten daher auf eine sorgfältige Aufbewahrung achten.
Von der Zwei-Prozent-Regel, welche die Belastungsgrenze definiert, sind Menschen mit einer chronischen Erkrankung nicht betroffen. Sie können eine Zuzahlungsbefreiung bereits beantragen, wenn sie ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinkünfte bereits an Zuzahlungen aus eigener Tasche bezahlt haben.
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