Die Einzelleistungsvergütung ist jedoch nicht nur für die privat krankenversicherten Versicherungsnehmer interessant, sondern ebenfalls für Versicherte in der GKV.
- Einzelleistungsvergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Ärzte rechnen die Maßnahmen, die sie bei einem Kassenpatienten durchgeführt haben, nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz EBM, ab. Hierin finden sich Einzelleistungen, die über verschiedene Punktwerte verfügen. Wichtig zu wissen ist, dass die maximalen Honorare, die ein Arzt über den EBM erhalten kann, pro Quartal gedeckelt sind. Das bedeutet, dass manche Leistungen nicht honoriert werden.
- Einzelleistungsvergütung in der privaten Krankenversicherung: Im Gegensatz zur GKV werden Behandlungen durch den Arzt als Leistungserbringer entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GoÄ / GoZ) abgerechnet. Diese Abrechnung beruht auf dem Einzelleistungsprinzip, da jede Einzelleistung über einen bestimmten Wert als auch über einen Multiplikator verfügt. In der Rechnung ist der jeweilige Kostenfaktor für die erbrachte Leistung als auch dessen Multiplikator ausgewiesen.
Gegensätzlich zur Einzelleistungsvergütung gibt es die pauschalierte Vergütung. Bei dieser wird etwa wie bei der Fallpauschale eine Behandlung einer Krankheit mit einer Kopfpauschale abgegolten.
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