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Die Entbindung eines Kindes ist für Eltern ein besonderes Ereignis. Im Anschluss wird häufig die Arbeitszeit gekürzt, um sich um den Nachwuchs kümmern zu können. Diese Lücke, die hierdurch entsteht, soll mit dem Elterngeld geschlossen werden. Im Anschluss an die Entbindung können Eltern einen Antrag auf das Elterngeld stellen. Es entspricht etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens, welches vor der Geburt erwirtschaftet wurde.

Verschiedene Faktoren bedingen allerdings die Dauer sowie die Höhe des gezahlten Elterngelds. Im Regelfall kann dieses jedoch für volle 28 Monate bezogen werden. Zu beachten ist, dass der Bezug von Elterngeld ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenversicherung hat.

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte bleiben beitragsfrei krankenversichert.
  • In der privaten Krankenversicherung Versicherte bleiben ebenfalls versichert, müssen jedoch ihren Beitrag weiterhin bezahlen. Ein möglicher Arbeitgeberzuschuss entfällt.

Des Weiteren gibt es einige Sonderregeln. So können Eltern Teilzeit arbeiten und weiterhin Elterngeld beziehen. Voraussetzung ist, dass dabei 32 Wochenarbeitsstunden nicht überschritten werden. Zudem werden für den Fall, dass das Kind zu früh kommt, länger Elterngeldphasen gewährt.

  • Sechs Wochen vor dem errechneten Termin: Plus einen Monat Elterngeld
  • Acht Wochen vor dem errechneten Termin: Plus zwei Monate Elterngeld
  • Zwölf Wochen vor dem errechneten Termin: Plus drei Monate Elterngeld
  • 16 Wochen vor dem errechneten Termin: Plus vier Monate Elterngeld

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Letztes Update: März 25, 2024
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