Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Elterngeld beträgt 65–100 % des vorherigen Nettoeinkommens, max. 1.800 €, min. 300 € monatlich.
- Während der Elternzeit bleibt die PKV bestehen, der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
- In der GKV gibt es eine beitragsfreie Familienversicherung, in der PKV nicht.
- Wechsel in die GKV nur mit sozialversicherungspflichtiger Teilzeitstelle unter der Versicherungspflichtgrenze möglich.
- PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar, aber nur begrenzt.
- Beitragsreduzierung sind durch Optionen wie Basistarif, Stundung oder Tarifwechsel möglich.
PKV & Elternzeit: Wichtige Regelungen
Anders als in der GKV bleibt die private Krankenversicherung während der Elternzeit bestehen. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, sodass der volle Beitrag von Ihnen selbst gezahlt werden muss. Dies kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Für Selbstständige ändert sich nichts: Sie zahlen ihre PKV-Beiträge weiterhin in voller Höhe. Besonders wichtig ist für sie die Planung der Kosten, da keine Unterstützung durch einen Arbeitgeber erfolgt.
Ein Wechsel in die GKV ist während der Elternzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle annimmt und unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, kann in die GKV wechseln. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, da ein späterer Wiedereintritt in die PKV oft nicht ohne Weiteres möglich ist.
Berechnung des Elterngeldes & Einfluss der PKV
- Grundlage für das Elterngeld ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Wer ein höheres Elterngeld anstrebt, sollte frühzeitig prüfen, wie sich Bonuszahlungen oder steuerliche Abzüge darauf auswirken.
- Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit kann das Nettoeinkommen senken und damit die Höhe des Elterngelds beeinflussen.
- Einkommensreduzierung vor der Geburt kann dazu führen, dass das durchschnittliche Nettoeinkommen niedriger ist, wodurch sich auch das Elterngeld verringert.
- Sonstige Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, werden nicht als Erwerbseinkommen für das Elterngeld berücksichtigt.
Möglichkeiten zur Senkung der PKV-Kosten & höheres Elterngeld
- Basistarif: Manche Versicherer bieten eine Umstellung auf einen günstigeren Tarif für die Dauer der Elternzeit an.
- Beitragsstundung: Einige Versicherer ermöglichen eine vorübergehende Reduzierung oder Stundung der Beiträge.
- Steuerliche Absetzbarkeit: PKV-Beiträge können teilweise steuerlich geltend gemacht werden – insbesondere die Anteile für die Basisabsicherung. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Elterngeld nach Berufsgruppen & Sonderregelungen
Beamte in der PKV erhalten weiterhin ihre Beihilfe, müssen jedoch ihren Eigenanteil selbst tragen. Je nach Bundesland können unterschiedliche Regelungen gelten.
Besteht eine Krankentagegeldversicherung, kann diese während der Elternzeit ruhen oder ausgesetzt werden. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen.
Eine Teilzeitstelle während der Elternzeit kann dazu führen, dass Sie unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Dadurch wird ein Wechsel in die GKV möglich.
Elterngeld nach Berufsgruppen
Berufsgruppe | Elterngeld-Berechnung | Besonderheiten |
Angestellte | 65–100 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, max. 1.800 € | Arbeitgeberzuschuss entfällt, volle PKV-Beiträge sind selbst zu zahlen |
Beamte | 65–100 % der Bezüge, abhängig von Beihilfe & Besoldung | Beihilfe bleibt bestehen, Eigenanteil muss weiterhin gezahlt werden |
Selbstständige | 65–100 % des Gewinns, Einkommensschwankungen beeinflussen die Höhe | Variable Einkünfte können Elterngeldhöhe beeinflussen, Planung wichtig |
Arbeitslose | Mindestsatz von 300 € bis max. 1.800 €, je nach vorherigem ALG-Bezug | ALG-Bezug vor der Geburt beeinflusst Elterngeldhöhe |
Geringverdiener | Elterngeld hängt vom vorherigen Einkommen ab, mindestens 300 € | Mindestsatz von 300 € unabhängig vom Einkommen möglich |
Elterngeld beantragen
Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes beantragt werden. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt
- Bescheinigung über die Elternzeit vom Arbeitgeber (bei Angestellten)
- Nachweis über Ihre private Krankenversicherung (PKV)
Die Formulare und Anlaufstellen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Landesbehörden.
FAQ zum Elterngeld
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