Die Pflegeversicherung ist für die meisten in Deutschland lebenden Menschen verpflichtend. Hier gibt es für PKV- und GKV-Versicherte keinen Unterschied. Allerdings haben Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, ein anderes PKV-Unternehmen für ihre Pflegeversicherung zu wählen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass dies innerhalb der ersten sechs Monate geschieht.
Um eine Pflegebedürftigkeit festzustellen, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung der Medizinische Dienst zuständig. Die Pflegeauskunft in der PKV übernimmt für die privaten Krankenversicherer der Dienstleister Medicproof, welcher von den PKV-Unternehmen gemeinsam in Anspruch genommen wird.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.