Pflegetagegeld: Definition & Erklärung

Beim Pflegetagegeld handelt es sich um eine private Absicherung, die im Falle der Pflegebedürftigkeit zum Tragen kommt. Sie zahlt einen bestimmten Tagessatz an Geld aus, um Betroffene finanziell zu unterstützen.
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Beim Pflegetagegeld handelt es sich um eine private Absicherung, die im Falle der Pflegebedürftigkeit zum Tragen kommt. Sie zahlt einen bestimmten Tagessatz an Geld aus, um Betroffene finanziell zu unterstützen.

Über die private Krankenversicherung kann ein Pflegetagegeld versichert werden. Tritt der Fall der Pflegebedürftigkeit ein, erhält die versicherte Person einen festen Tagessatz. Die Höhe des Pflegetagegeldes wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann variieren. Denn es ist zum einen vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Zum anderen jedoch ebenso vom gewählten Tarif. Ebenfalls eine Rolle spielt, ob die Pflege stationär erfolgt oder ambulant.

Neben statischen Tarifen, die eine Leistung direkt vom Grad der Pflegebedürftigkeit her ableiten, gibt es ebenfalls flexiblere Varianten. Diese separieren die Leistungen von Beginn an nach Pflegestufen. Versicherungsnehmer wissen also bereits im Vorfeld, mit welchen Leistungen sie im Ernstfall rechnen können und haben häufig Einfluss auf die Höhe des Pflegetagegeldes je Pflegegrad.

Auch wenn die Bezeichnung von einem Pflegetagegeld spricht, wird dieses nicht „jeden Tag überwiesen“. Es wird kumuliert als monatliche Leistung durch den Versicherer erbracht und ergänzt somit die Zahlungen der Pflegerentenversicherung. Eine Besonderheit ist, dass die private Pflegetagegeldversicherung nicht zweckgebunden leistet. Versicherungsnehmer haben also die freie Wahl, wie sie das Geld aus der Versicherung verwenden möchten.

Interessant ist zudem, einen Tarif zu wählen, der eine Beitragsbefreiung enthält, sollte es zu einer Pflegebedürftigkeit kommen. Des Weiteren gibt es Versicherungsunternehmen, die ihre Pflegetagegeldversicherung zusammen mit einer Einmalzahlung kombinieren. Wird die Pflegebedürftigkeit erstmalig festgestellt, wird eine einmalige Summe ausbezahlt. Diese soll es ermöglichen, etwa Umbaumaßnahmen oder besondere Anschaffungen realisieren zu können.

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