Die Entgeltersatzleistung wird von der Krankenversicherung gezahlt, wenn es krankheitsbedingt zu einem Ausfall des Einkommens kommt. Sie soll den finanziellen Verlust im Falle eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeit abfedern. Wer also länger an einer Krankheit laboriert, der erhält als Ausgleich das Krankengeld. Allerdings erst nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser übernimmt eine Fortführung der Bezüge bis zur sechsten Woche.
Wer unter einer dauerhaften Erkrankung leidet und länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, erhält im Anschluss Krankengeld über seine gesetzliche Krankenversicherung. Die Höhe des gezahlten Krankengelds hängt maßgeblich davon ab, wie viel der Erkrankte verdient. Denn die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes beträgt 70 Prozent vom Brutto, liegt jedoch höchstens bei 90 Prozent vom Netto. Zur Berechnung wird ebenfalls das Weihnachtsgeld gezählt.
Darüber hinaus ist das Krankengeld in der Höhe pro Tag begrenzt. Für das Kalenderjahr 2022 beträgt der Höchstbetrag 112,88 Euro pro Tag. Die Beiträge für die GKV sind in diesem Zeitraum nicht zu entrichten, da die gesetzliche Krankenversicherung für die Dauer der Erkrankung beitragsfrei gestellt wird. Allerdings werden vom gezahlten Krankengeld Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlt.
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