Krankenversichertenkarte: Definition & Erklärung

Im Jahr 2015 wurde die Krankenversichertenkarte in elektronische Gesundheitskarte umbenannt. Wer als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse Leistungen in Anspruch nehmen will, benötigt eine solche Karte.
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Im Jahr 2015 wurde die Krankenversichertenkarte in elektronische Gesundheitskarte umbenannt. Wer als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse Leistungen in Anspruch nehmen will, benötigt eine solche Karte.

Die Krankenversichertenkarte kann als Mitgliedsausweis betrachtet werden, auf dem eine Vielzahl von Informationen gespeichert sind. Die elektronische Gesundheitskarte, deren Abkürzung auf eGK lautet, übernimmt seit Einführung immer mehr die Aufgaben einer Patientenakte, auf der elektronische Daten zum Patienten festgehalten werden können.

Privatversicherte haben diese Krankenversichertenkarte hingegen nicht. Da sie die Leistungen des Arztes im Regelfall selbst bezahlen und diese Rechnung im Anschluss erst beim Krankenversicherungsträger zur Erstattung einreichen, ist diese nicht notwendig. Allerdings bietet die PKV eine „Card für Privatversicherte„. Deren Nutzung ist freiwillig, soll jedoch Auskunft über den Versicherungsstatus liefern.

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