Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick:
- 2 Trennungsphase vs. rechtskräftige Scheidung
- 3 Private Versicherung nach dem Ehe-Aus
- 4 Verschiedene Konstellationen praktisch erklärt
- 5 Versicherung der Kinder nach Scheidung
- 6 Wer zahlt die Versicherung nach der Scheidung?
- 7 Checkliste: So gehen Sie nach der Scheidung vor
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Während der Trennung ändert sich an Ihrem Versicherungsstatus nichts – erst die rechtskräftige Scheidung beendet bestehende Familienversicherungen
- Bei der PKV führen beide Partner ihre eigenständigen Verträge fort, eventuelle Ehepartner-Vergünstigungen entfallen jedoch
- Für Kinder sind in der PKV stets separate Verträge nötig – diese Beiträge werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt
- Nach Scheidung von Beamten entfällt der Beihilfeanspruch des Ehepartners – die erhöhten Versicherungskosten können unterhaltspflichtig sein
- Der Wechsel in die GKV ist nach einer Scheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und ab 55 Jahren nur in Ausnahmefällen erlaubt
Trennungsphase vs. rechtskräftige Scheidung
Mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung ist krankenversicherungstechnisch zunächst alles beim Alten. Die GKV-Familienversicherung bleibt während der Trennung bestehen, und auch in der PKV ändert sich nichts an Ihren Verträgen.
Der entscheidende Einschnitt kommt erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie handeln. In der GKV erlischt die kostenlose Familienversicherung automatisch. War Ihr Partner bisher über Sie mitversichert, wird er nun zum freiwilligen Mitglied seiner bisherigen Krankenkasse – mit eigener Beitragspflicht.
Nach Erhalt der Information über die Umwandlung in eine freiwillige Versicherung haben Sie genau zwei Wochen Zeit, um zu entscheiden: Bleiben Sie bei Ihrer bisherigen Kasse oder wechseln Sie zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung?

Private Versicherung nach dem Ehe-Aus
In der privaten Krankenversicherung führen beide Ex-Partner ihre Versicherungsverträge grundsätzlich eigenständig weiter – schließlich waren diese auch während der Ehe schon separat. Dennoch gibt es einige wichtige Änderungen:
- Vergünstigungen für Ehepaare fallen weg
- Ehepartner von Beamten verlieren ihren Beihilfeanspruch und müssen ihre Versicherung auf 100% statt bisher 50% umstellen
- Beitragsvorteile durch gemeinsame Tarife können entfallen
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem wegweisenden Urteil (AZ 2 UF 6/09) klargestellt: Nach einer Scheidung darf der wirtschaftlich schwächere Ex-Partner versicherungstechnisch nicht schlechter gestellt werden als während der Ehe. Als eine Frau nach Scheidung von ihrem beamteten Mann ihren Beihilfeanspruch verlor, musste er die Mehrkosten für ihre PKV im Rahmen des Trennungsunterhalts ausgleichen – ein Verweis auf den günstigeren Basistarif war nicht zulässig.
Verschiedene Konstellationen praktisch erklärt
Je nach Versicherungssituation der Ex-Partner ergeben sich unterschiedliche Szenarien:
Fall 1: Beide Ex-Partner sind privat versichert
Haben Sie und Ihr Ex-Partner jeweils eigene PKV-Verträge, bleibt jeder in seiner Versicherung. Für gemeinsame Kinder gilt: Die PKV-Beiträge werden normalerweise beim Kindesunterhalt einkalkuliert oder separat geregelt. Ob das Kind beim Vater oder bei der Mutter wohnt, spielt für die private Versicherung zunächst keine Rolle – wichtig ist nur, dass der Vertrag fortgeführt wird.
Fall 2: Einer in PKV, einer in GKV
Bei dieser Konstellation kann nach der rechtskräftigen Scheidung das Kind in der beitragsfreien Familienversicherung versichert werden. Das Einkommen des PKV-Versicherten ist hierbei nicht entscheidend. Bei welchem Elternteil das Kind wohnt, ist hierbei auch nicht relevant..
Fall 3: Hausfrau oder Hausmann ohne eigenes Einkommen
War ein Partner während der Ehe nicht berufstätig und privat mitversichert, stellt die Scheidung eine besondere Herausforderung dar:
- Die PKV muss eigenständig weitergeführt werden
- Die höheren Kosten können bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden
- Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wäre ein Wechsel in die GKV möglich – aber nur, wenn Sie jünger als 55 Jahre sind

Versicherung der Kinder nach Scheidung
Die Absicherung Ihrer Kinder nach einer Scheidung hängt stark vom Versicherungsstatus der Eltern ab:
Ihre Situation | Auswirkung auf Kinder-versicherung |
Beide Eltern in der GKV | Kinder können kostenfrei beim betreuenden Elternteil in der GKV familienversichert sein |
Beide Eltern in der PKV | Separate PKV-Verträge für Kinder bleiben bestehen |
Ein Elternteil GKV, einer PKV | Kinder können kostenfrei beim betreuenden Elternteil in der GKV familienversichert sein. Unabhängig vom Einkommen des PKV-Versicherten. |
Wechselmodell | Maßgeblich ist die Meldeanschrift des Kindes |
Die Krankenversicherung Ihrer Kinder fällt unter die Unterhaltspflicht. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss daher für die Versicherungskosten aufkommen – entweder als Teil des regulären Unterhalts oder durch separate Vereinbarung. Bei einem Wechselmodell mit gleichberechtigter Betreuung sollten Sie die Versicherungsfrage idealerweise bereits in der Scheidungsvereinbarung klären.
Wer zahlt die Versicherung nach der Scheidung?
Die finanzielle Verantwortung für Ihre Krankenversicherung nach einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Krankenversicherungsbeiträge können bei der Berechnung des Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts berücksichtigt werden
- War ein Partner während der Ehe privat versichert, kann er auch nach der Scheidung verlangen, privat versichert zu bleiben – wenn dies den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht und wirtschaftlich zumutbar ist
- Ist Ihr Ex-Partner nicht unterhaltsfähig, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen beantragen, die auch Ihre Krankenkassenbeiträge abdecken
Entscheidend ist der Grundsatz der Angemessenheit: Die Versicherungssituation sollte den bisherigen Lebensverhältnissen entsprechen, ohne den Unterhaltspflichtigen finanziell zu überfordern.
Checkliste: So gehen Sie nach der Scheidung vor
- Scheidungsurteil in der Hand? Jetzt müssen Sie sich um Ihre Krankenversicherung kümmern
- Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und informieren Sie über die Scheidung
- Prüfen Sie Wechseloptionen – besonders wichtig, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind
- Klären Sie die Versicherung Ihrer Kinder
- Berechnen Sie die neuen Kosten und berücksichtigen Sie diese im Unterhaltsanspruch
- Legen Sie alle notwendigen Dokumente bereit (Scheidungsurteil, Einkommensnachweise)
Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich. Mit den richtigen Informationen und rechtzeitiger Planung können Sie jedoch für Ihre gesundheitliche Absicherung und die Ihrer Kinder bestmöglich sorgen. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtigen Entscheidungen – sie bilden das Fundament für Ihren Neuanfang.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.