Exklusive Studie

Terminvergabe bei Fachärzten: Studie in Bielefeld & Hintergründe

  • Exklusive Studie in Bielefeld

    Wir haben 125 Ärzte kontaktiert und die Terminvergabe zwischen gesetzlich und privat Versicherten untersucht.

  • Hintergründe & rechtliche Situation

    Muss ein Arzt jeden Patienten annehmen? Welche Regelungen gibt es? Wir klären auf.

  • Versorgungssituation im Raum Bielefeld

    Die Versorgungssituation bestimmter Fachbereiche ist angespannt, insbesondere für gesetzlich Versicherte.

Jeder kennt das frustrierende Gefühl, wochenlang auf einen Termin beim Facharzt warten zu müssen. Gerade in manchen Fachbereichen muss man als neuer Patient Glück haben, überhaupt einen Termin zu bekommen. Es sei denn, man ist privat krankenversichert, dann bekommt man schneller einen Termin – oder? Stimmt es, dass Privatversicherte bei der Terminvergabe und der medizinischen Versorgung im Vorteil sind?

Wir sind dieser Frage nachgegangen und haben eine exklusive Studie in der Region Bielefeld und Umgebung durchgeführt. Zusätzlich haben wir mit Ärzten gesprochen, um die Situation umfassend verstehen und für Sie detailliert darstellen zu können.

Das Wichtigste auf einen Blick

Unsere Untersuchung im Raum Bielefeld bestätigt dies: Die Wartezeiten auf einen Termin sind für Privatversicherte deutlich kürzer. Im Durchschnitt erhielten Privatpatienten in 25 Prozent der Fälle schneller einen Termin.

Unterschiedliche Abrechnungsmodelle ermöglichen es Ärzten, für die gleiche Leistung bei Privatpatienten ein Vielfaches zu verdienen.

Bei nicht dringlichen Behandlungen können Privatpatienten bei der Terminvergabe bevorzugt werden, da die Pflicht zur Notfallbehandlung nicht greift. Über exklusive Rufnummern und Sprechstunden oder schnellere Termine erhalten Privatversicherte besseren Zugang zu medizinischer Versorgung.

In Fachbereichen mit niedrigen Fallpauschalen oder Leistungen, die nicht von der GKV übernommen werden, ist die Dichte an Privatpraxen höher (z.B. Orthopäden).

Das duale Versicherungssystem in Deutschland (GKV vs. PKV) führt zu Unterschieden in der Patientenversorgung.

Überblick über durchschnittliche Wartezeiten

Die Wartezeiten auf einen Arzttermin variieren nicht nur zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, sondern auch je nach Versicherungsstatus erheblich. 

  • In unserer Studie konnten wir in 25% der Fälle einen schnelleren Termin erreichen. Im Durchschnitt um etwa 10 Tage früher, in Einzelfällen aber auch mehrere Wochen. 
  • Laut einer Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und der Cornell University aus dem Jahr 2018 warten gesetzlich Versicherte durchschnittlich 25 Tage auf einen Facharzttermin, während Privatversicherte bereits nach durchschnittlich 12 Tagen einen Termin erhalten.
  • Die Zahl der reinen Privatpraxen liegt in einigen deutschen Städten bereits bei 10 %, in einigen Bereichen (Dermatologie, Orthopädie) wird der Anteil deutschlandweit noch höher liegen.

Besonders auffällig sind die Unterschiede bei Fachrichtungen wie Dermatologie oder Orthopädie, bei denen die Wartezeiten besonders stark variieren.

Unsere Studie im Raum Bielefeld

Privatpatienten erhalten in rund 25 Prozent der Fälle schneller einen Termin und profitieren von besserer Erreichbarkeit und Exklusivterminen – Engpässe bei Haut- und HNO-Ärzten.

Gleichzeitig müssen gesetzlich Versicherte in einigen Fachbereichen lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder haben Schwierigkeiten, überhaupt einen Termin zu bekommen. In einigen Fachgebieten ist die medizinische Versorgung in den Regionen Bielefeld, Paderborn und Gütersloh angespannt.

Gerne senden wir Ihnen die gesamten Studienergebnisse zu, nehmen Sie dazu bitte einfach Kontakt auf:

Die Ergebnisse der Studie bestätigen, was wir immer wieder von unseren Kunden hören. Schnellere Termine und exklusive Angebote sind neben der Kostenersparnis für viele Interessenten ein Grund, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Die vorliegenden Zahlen belegen dies. Sie zeigen auch, dass es in vielen Fachbereichen deutliche Unterschiede in der Versorgung sowie Engpässe gibt.

Kommentar Tim Bökemeier, Betreiber der PKV-Welt

Welche Regeln und Gesetze gibt es zur Terminvergabe?

Für die Vergabe von Arztterminen gibt es in Deutschland verschiedene Regeln, die vor allem für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten gelten.

  • Behandlungs- und Versorgungspflicht: Ärzte mit Kassenzulassung sind verpflichtet, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zu behandeln und ihnen einen Termin anzubieten, sofern kein triftiger Grund (z. B. Überlastung) dagegen spricht.
  • Besonders in der Notfallversorgung gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung uneingeschränkt – hier spielt der Versicherungsstatus keine Rolle.
  • Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Versorgung ist die Einrichtung von Terminservicestellen. Sie sollen bei Vorliegen einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin vermitteln. In dringenden Fällen sind noch kürzere Fristen vorgesehen.
  • Tatsächlich erhalten Privatpatienten oft schneller einen Termin, da ihre Vergütung für den Arzt oft höher ist. Eine Unterscheidung bei der Terminvergabe nach Versicherungsstatus ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Es gibt lediglich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das sich aber eher auf Diskriminierungen aufgrund bestimmter Merkmale wie ethnische Herkunft oder Geschlecht bezieht. Darüber hinaus gibt es den Bundesmantelvertrag-Ärzte, der die Rechte und Pflichten der Vertragsärzte regelt – dies sind jedoch eher “Berufspflichten” und keine Gesetze.

Ärzte dürfen somit gesetzlich Versicherte nicht zugunsten von Privatversicherten abweisen. Allerdings kann ein Patient abgewiesen werden, wenn die Praxis keine freien Termine mehr hat. 

Grundsätzlich kann der Arzt frei entscheiden, ob er einen Patienten annimmt oder ablehnt, wenn die Praxis überlastet ist oder das Vertrauensverhältnis gestört ist. Eine Ausnahme bilden Notfälle – hier muss der Patient angenommen oder an einen Kollegen verwiesen werden.

Gründe für die Bevorzugung von Privatpatienten

Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe hat komplexe Ursachen, die vor allem auf die Existenz mehrerer Systeme mit unterschiedlichen Regelungen und Vergütungssystemen zurückzuführen sind.

Abrechnungssysteme

  • Bei gesetzlich Versicherten werden die Leistungen nach einem festen Punktesystem (EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgerechnet. Für jede erbrachte Leistung erhält der Arzt eine feste, bundesweit einheitliche Punktzahl. Der EUR-Gegenwert eines Punktes ist jedoch je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich. Mehr dazu in den Punktwerttabellen, wie bspw. hier.
  • Für Privatversicherte gilt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die eine flexiblere Abrechnung mit Steigerungssätzen bis zum 3,5-fachen des Basissatzes zulässt.
  • Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung nach GOÄ oder IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen). Bei nicht von der GKV übernommenen Leistungen erfolgt die Bezahlung direkt durch den Patienten.

Anmerkung: Es gibt noch weitere Modelle, z.B. für Angehörige der Streitkräfte etc., die hier jedoch nicht berücksichtigt werden.

Praxisbeispiele & Ärzte-Interviews

Um auch die Sicht- und Arbeitsweise von Ärzten zu verstehen, haben wir mehrere Interviews geführt.

Im Gespräch mit Dr. Hagen Wittig (Inhaber und Geschäftsführer von DENTAL ONE®, einer kieferorthopädischen Praxis mit mehreren Standorten in München) erhielten wir interessante Einblicke.

Laut Herrn Dr. Wittig wird bei DENTAL ONE kein Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten gemacht. Allerdings können bei gleicher Leistung deutlich unterschiedliche Umsätze erzielt werden, wie die folgenden Beispiele veranschaulichen:

24 Brackets an Zähnen anbringen

PKV GKV
24x GOZ 6100 (siehe Details) 24x BEMA 126a (siehe Details)
EUR 512,16 (bei 2,3 fachem Steigerungssatz = „normale“ Schwierigkeit) bis EUR 779,52 (bei 3,5 fachem Steigerungssatz = „erhöhte“ Schwierigkeit) ca. EUR 454,- (AOK Bayern, aktueller Punktwert)

Bogenwechsel in Ober- und Unterkiefer durchführen

PKV GKV
2x GOZ 6150 (siehe Details) 2x BEMA 128a + 2x BEMA 128c (siehe Details sowie hier)
EUR 129,36 (bei 2,3 fachem Steigerungssatz = „normale“ Schwierigkeit) bis EUR 196,84 (bei 3,5 fachem Steigerungssatz = „erhöhte“ Schwierigkeit) ca. EUR 86,- (AOK Bayern, aktueller Punktwert)

Diese Gegenüberstellung zeigt deutlich, dass Kieferorthopäden für identische Leistungen bei Privatpatienten potenziell deutlich mehr abrechnen können. Bei den Brackets liegt der Unterschied zwischen 13% und 72%, beim Bogenwechsel sogar zwischen 50% und 129%.

Ein Gespräch mit einer Ärztin, die anonym bleiben möchte, bestätigt dies. Obwohl Privatversicherte nur 10 Prozent der Patienten ihrer Praxis ausmachen, sind sie für 30 Prozent des Umsatzes verantwortlich. Und es sind nicht nur die rein finanziellen Vorteile, die Privatpatienten oft attraktiver machen:

  • Für privat Versicherte ist eine monatliche, für gesetzlich Versicherte eine vierteljährliche Abrechnung möglich.
  • Eine Privatpraxis kann überall eröffnet werden, es gilt die Niederlassungsfreiheit. Anders sieht es bei Kassenarztpraxen aus – nicht überall kann ein Arzt eine Kassenpraxis eröffnen. Bei den meisten fachärztlichen Spezialisierungen gibt es keine Niederlassungsfreiheit für Kassenärzte – der Arzt muss einen Kassenarztsitz zugeteilt bekommen, um eine Kassenpraxis eröffnen zu können.

Bewertung der Situation: Herausforderungen differenziert betrachten

Unbestritten ist, dass Privatversicherte häufig Vorteile genießen. Kürzere Wartezeiten und ein breiteres Leistungsspektrum sind die augenfälligsten. Ob dies als gerecht oder ungerecht empfunden wird, hängt stark von der persönlichen Perspektive ab. 

Aus Sicht der Privatversicherten könnte man argumentieren, dass höhere Beiträge auch bessere Leistungen rechtfertigen. Kritiker sehen darin jedoch eine Zwei-Klassen-Medizin, die dem Prinzip der gleichwertigen Gesundheitsversorgung widerspricht.

Der Kern des Problems liegt im System selbst. Das Handeln der Ärzte ist rational und nachvollziehbar. Würde man denn selbst anders agieren? Die Vielfalt der Abrechnungswege ist nicht nur ein Paradebeispiel für überbordende Bürokratie, sondern öffnet auch Tür und Tor für Ungleichbehandlungen.

Eine Vereinfachung der administrativen Prozesse könnte erhebliche Vorteile bringen. Ärzte hätten mehr Zeit für ihre Patienten, was letztlich allen zugutekommt. Ein effizienteres System könnte auch dazu beitragen, die Unterschiede zwischen den Versicherungsarten zu verringern.

Insbesondere in einigen Fachgebieten ist die Situation durch niedrige Fallpauschalen und viele Selbstzahlerleistungen angespannt. Beispiele sind Orthopäden und Dermatologen.

Haben wir eine Zweiklassenmedizin?

Die Frage, ob es in Deutschland eine Zwei-Klassen-Medizin gibt, wird oft kontrovers diskutiert. Deutschland bietet im internationalen Vergleich eine hervorragende Gesundheitsversorgung für alle. Unabhängig vom Versicherungsstatus haben alle Menschen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Grundversorgung. Das deutsche Gesundheitssystem gilt als eines der besten und umfassendsten der Welt.

Im akuten Notfall spielt der Versicherungsstatus keine Rolle. Ob privat oder gesetzlich versichert – in lebensbedrohlichen Situationen erhalten alle Patienten die bestmögliche und schnellstmögliche Behandlung. Das Prinzip der Gleichbehandlung im Notfall ist im Gesundheitssystem fest verankert.

Allerdings gibt es regionale und fachliche Unterschiede. In ländlichen Gebieten mit Ärztemangel sind die Unterschiede oft noch größer, da sich die Ärzte ihre Patienten quasi “aussuchen” können. In Großstädten mit hoher Arztdichte wirkt sich der größere Wettbewerb dagegen positiv für die Patienten aus. Fachrichtungen wie Dermatologie oder Orthopädie weisen oft größere Unterschiede auf als beispielsweise die Zahnmedizin.

Unbestritten ist, dass Privatversicherte einige Vorteile genießen:

  • Kürzere Wartezeiten auf Termine, wie unsere Studie zeigt.
  • Bessere Erreichbarkeit und Zugang zu Fachärzten durch exklusive Sprechstunden und Rufnummern sowie reine Privatpraxen.
  • Umfassendere Vorsorgeleistungen und häufig Zugang zu neuesten Behandlungsmethoden
  • Komfortaspekte wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus
  • ein breiteres Spektrum an erstattungsfähigen Leistungen.

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