Freien Zugang als Selbstständiger nutzen
Als selbstständiger Steuerberater wechseln Sie unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung. Eine Jahresarbeitsentgeltgrenze wie bei Angestellten gilt für Sie nicht.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenAls Steuerberater haben Sie freien Zugang zur privaten Krankenversicherung. Wir zeigen, wie Sie Beitrag, Leistungen und Verdienstausfall klug absichern.
Bekannt aus führenden Fachmedien
Steuerberater sollten den Wechsel in die private Krankenversicherung gut abwägen. Die wichtigsten Punkte vor Ihrer Entscheidung.
Eine neutrale Gegenüberstellung der beiden Versicherungssysteme für Steuerberater.
| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Beitrag | Freiwillig Versicherte zahlen einkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze, oft schnell den Höchstbeitrag. | Wird anhand von Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Leistungsumfang kalkuliert, unabhängig vom Gewinn. |
| Familie | Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. | Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. |
| Leistungen | Gesetzlich definierte Versorgung auf ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Niveau. | Individuell gestaltbarer Vertrag mit garantierten und oft umfangreicheren Leistungen. |
| Beiträge im Alter | Aufgrund der Versorgungswerkrente meist als freiwilliges Mitglied eingestuft, dadurch Beiträge auf alle Einkunftsarten. | Beitrag unabhängig von den Einkünften. |
Echte Situationen, die zeigen, wie individuell die richtige Lösung aussieht.
Einkommensunabhängiger Beitrag, der auch in starken Jahren stabil bleibt und die Planung erleichtert.
Bezüge aus dem Versorgungswerk führen in der gesetzlichen Versicherung oft zum Höchstbeitrag, die private Krankenversicherung bleibt einkommensunabhängig.
Ein Krankentagegeld deckte laufende Kanzleikosten und den Lebensunterhalt bei längerer Krankheit.
Das Versorgungswerk spielt eine entscheidende Rolle im Leben eines Steuerberaters. Als spezielle Einrichtung für freie Berufe stellt es sicher, dass die Mitglieder im Alter gut versorgt sind. Im Hinblick auf die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter hat die Mitgliedschaft jedoch einen erheblichen Nachteil.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse im Rentenalter kann als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfolgen. Mitglieder der KVdR zahlen nur auf bestimmte Einkünfte Beiträge, insbesondere auf die gesetzliche Rente, während Mieten oder Kapitalerträge beitragsfrei bleiben. Voraussetzung für die KVdR ist unter anderem, dass die Person in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert war und eine gesetzliche Rente bezieht.
Weil Steuerberater ins Versorgungswerk und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werden sie im Rentenalter in der Regel als freiwilliges Mitglied geführt. Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einkunftsarten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In Verbindung mit der oft höheren Versorgungswerkrente führt das dazu, dass im Rentenalter häufig der Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro anfällt, allein zu tragen, denn Versorgungswerke gewähren keinen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die private Krankenversicherung bleibt dagegen einkommensunabhängig.
Vollständig absetzbar sind die Kosten für die Basisabsicherung, die vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, sowie eventuelle Zusatzbeiträge. Komplexer wird es bei Mehrleistungen, die über das Niveau der gesetzlichen Kasse hinausgehen, etwa hochwertiger Zahnersatz oder Chefarztbehandlung. Die anteilige Aufteilung regelt die Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO).
| Basisleistungen (absetzbar) | Komfort-Leistungen |
|---|---|
| Ambulanter Basisschutz: 54,60 % | Krankentagegeld: keine Absetzbarkeit |
| Stationärer Basisschutz: 15,11 % | Krankenhaustagegeld: keine Absetzbarkeit |
| Zahnärztlicher Basisschutz: 9,88 % | Heilpraktiker: 1,69 % |
| Summe Basis: 79,59 % | Chefarzt oder Zweibettzimmer: 9,24 % |
| Einbettzimmer: 3,64 % | Zahnersatz und implantologische Leistungen: 5,88 % |
| Kieferorthopädie: 0,26 % |
Vergleichen Sie deshalb immer die Netto- statt der Bruttoprämien.
Eine pauschal beste Krankenversicherung für Steuerberater gibt es nicht, da die optimale Wahl stark von den individuellen Bedürfnissen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten abhängt. Freiberufliche Rechtsanwälte können zudem von Gruppentarifen profitieren, die Mitgliedern kooperierender Anwaltsvereine offenstehen, ebenso gibt es entsprechende Gruppentarife für Notare.
Zu den von Steuerberatern und Rechtsanwälten häufig gewählten Tarifen zählen unter anderem:
Die private Krankenversicherung kostet für Steuerberater ab rund 300 Euro. Da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt, tragen Sie den Beitrag allein, dafür ist er unabhängig vom Gewinn. Tarife auf gutem medizinischem Niveau liegen bei etwa 450 bis 600 Euro im Monat, ein Krankentagegeld kommt je nach Höhe hinzu.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen einkommensabhängig und erreichen mit höherem Gewinn schnell den Höchstbeitrag von bis zu rund 1.200 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, ohne Arbeitgeberzuschuss. In der privaten Krankenversicherung gibt es solide Tarife ab rund 500 Euro im Monat. Ein Krankentagegeld wird zusätzlich kalkuliert.
Langfristig ist von steigenden Beiträgen auszugehen. Seit 2016 stiegen die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,30 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,90 Prozent. Da kein Arbeitgeber den Beitrag abfedert, zählt für Steuerberater eine solide Kalkulation. Wir achten daher besonders auf Beitragsstabilität.
Der Beitrag wird unabhängig vom Einkommen kalkuliert, das hilft, wenn die Kanzleitätigkeit ausläuft. Alterungsrückstellungen federn die Beiträge ab, der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 Prozent entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Über einen Beitragsentlastungstarif senken Sie den Beitrag im Ruhestand gezielt.
Ein Selbstbehalt passt gut zu Steuerberatern mit Rücklagen und senkt den Beitrag. Über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG lässt sich oft sparen, ohne den Versicherer zu wechseln und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen. Auch die Höhe des Krankentagegelds sollte zum Bedarf passen.
| Parameter | Ist-Stand (freiwillige GKV) | Soll-Stand (PKV) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | 1.017,19 € | 540 € | − 475 € |
| Arbeitgeberanteil | keiner | keiner | gleich |
| Eigenanteil brutto | 1.017,19 € | 540 € | − 475 € |
| Jahresgesamtkosten | rund 12.200 € | 6.480 € | − 5.700 € |
Beispielrechnung auf Basis von Durchschnittstarifen. Der freiwillige GKV-Beitrag hängt vom Gewinn ab. Individuelle Faktoren wie Gesundheitszustand und Tarifwahl beeinflussen das Ergebnis.
Im Video: die Nettoersparnis nach Steuern
Drei Leistungsstufen, damit Sie genau das absichern, was Ihnen wichtig ist.
ab 280 € / Monat
ab 400 € / Monat
ab 540 € / Monat
Alle Preisangaben sind Beispielrechnungen auf Basis eines 30-jährigen Angestellten ohne Vorerkrankungen.
Beliebte Leistungsbausteine, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung wählen können.
Die PKV sollte hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Kronen, Implantate und anderen Zahnersatz zu mindestens 80 % übernehmen.
Oft ein Kostentreiber: Wie wichtig sind Ihnen diese Leistungen? Das ist eine persönliche Entscheidung.
Die PKV sollte die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkungen erstatten.
Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sollten ohne enge Leistungsbegrenzungen erstattet werden. Kanzleialltag heißt viel Sitzen, der Rücken dankt es Ihnen.
Das Versorgungswerk bietet im Bereich Reha und Kur keine optimale Absicherung. Ihr PKV-Tarif sollte diese Leistung deshalb immer enthalten.
Die PKV sollte medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder orthopädische Einlagen bezahlen.
Ein- oder Zweibettzimmer und medizinische Wahlleistungen, je nach gewünschtem Komfort im Krankenhaus.
Wir vergleichen den gesamten Markt und finden den Tarif mit dem besten Verhältnis aus Leistung und stabilem Beitrag.
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Selbstständige in der Regel nicht, weil kein Arbeitgeber beteiligt ist. Dafür ist der Beitrag unabhängig vom Gewinn und planbar. Die Beiträge zur Basisabsicherung lassen sich zudem steuerlich geltend machen.
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld ersetzt Ihren Verdienstausfall ab einem vereinbarten Tag und sichert laufende Kanzleikosten sowie Ihren Lebensunterhalt bei längerer Krankheit.