Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss
Um den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitnehmer müssen ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 Euro in 2025) erzielen, um sich für die PKV entscheiden zu können. Diese Grenze wird jährlich angepasst und dient als entscheidender Indikator für den Wechsel zur PKV.
- Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Arbeitnehmer seinen tatsächlichen PKV-Beitrag beim Arbeitgeber nachweist. Dazu reicht man in der Regel eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung oder eine Beitragsrechnung ein.
- Der Zuschuss gilt ausschließlich für Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Selbstständige und Freiberufler sind hiervon ausgenommen, da sie ihre Beiträge eigenständig tragen müssen.
Berechnung und Höhe des Arbeitgeberzuschusses
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung basiert auf einer klaren Berechnungsgrundlage, die den tatsächlichen PKV-Beitrag und die Höchstgrenze für den Zuschuss berücksichtigt. Der Zuschuss deckt auch die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung ab. Hier gilt dieselbe Regelung: Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des Beitrags, jedoch nicht mehr als 99,23 Euro monatlich.
- Der Zuschuss entspricht der Hälfte des tatsächlichen Beitrags, den der Arbeitnehmer für seine private Kranken- und Pflegeversicherung zahlt. Es gibt jedoch eine gesetzliche Begrenzung: Der Arbeitgeberanteil darf nicht höher sein als die Hälfte des maximalen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Maximaler Zuschuss 2025: Krankenversicherung: 471,32 Euro pro Monat zuzüglich Pflegeversicherung: 99,23 Euro pro Monat
Steigen die Beiträge der PKV, kann der Zuschuss entsprechend angepasst werden, sofern der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Beantragung des Arbeitgeberzuschusses
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv beantragt werden. Die folgenden Schritte helfen dabei, den Zuschuss erfolgreich zu erhalten:
- Nachweis des Beitrags: Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber regelmäßig einen Nachweis über die tatsächlich gezahlten PKV-Beiträge vorlegen. Akzeptierte Dokumente sind: Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung oder aktuelle Beitragsrechnungen sowie Zahlungsnachweise.
- Antragsstellung: Viele Arbeitgeber stellen Formulare für die Beantragung des Zuschusses zur Verfügung. Alternativ reicht ein formloser Antrag, dem die Nachweise beigefügt werden.
- Aktualisierung bei Änderungen: Bei Beitragserhöhungen der PKV oder Änderungen in der Versicherungsstruktur (z. B. Wechsel des Tarifs) muss der Arbeitgeber zeitnah zu informiert werden, um eine Anpassung des Zuschusses zu ermöglichen.
- Bearbeitungsdauer: In der Regel wird der Zuschuss mit der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigt, nachdem die Nachweise geprüft wurden.
Steuerliche und rechtliche Aspekte
Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerlich und rechtlich vorteilhaft geregelt:
- Der Zuschuss wird steuerfrei ausgezahlt und erhöht nicht das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Diese Regelung sorgt für eine spürbare finanzielle Entlastung und macht den Zuschuss besonders attraktiv.
- Arbeitnehmer können den Eigenanteil ihrer Kranken- und Pflegeversicherung bei der Steuer als Sonderausgabe geltend machen. Der Arbeitgeberzuschuss selbst bleibt hiervon unberührt.
- Der Zuschuss ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und basiert auf den gleichen Grundsätzen wie der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Zuschuss zu zahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
FAQ & Tipps
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