Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick:
- 2 Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung
- 3 Ehegattennachversicherung: Vereinfachter Einstieg in die PKV
- 4 Besondere Situationen und Sonderfälle
- 5 Wechselmöglichkeiten zwischen den Systemen
- 6 Praktischer Leitfaden: Was tun nach der Hochzeit?
- 7 Wann lohnt sich professionelle Beratung wirklich?
- 8 Steuerliche Aspekte und Krankenversicherung
- 9 Fazit: Finden Sie Ihre optimale Lösung
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Familienversicherung in der GKV: Ihr Ehepartner kann beitragsfrei mitversichert werden, wenn sein monatliches Einkommen 538 Euro (2025) nicht übersteigt
- Ehegattennachversicherung in der PKV: Beantragen Sie diese innerhalb von zwei Monaten nach der Hochzeit für vereinfachte Konditionen und sofortigen Versicherungsschutz
- Beamtenbeihilfe: Als Ehepartner eines Beamten haben Sie unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen Anspruch auf 70% Beihilfe
- Meldepflicht: Informieren Sie Ihre Krankenkasse umgehend über die Eheschließung und legen Sie die Heiratsurkunde vor
- Wechseloptionen: Heirat allein berechtigt nicht zum Systemwechsel zwischen GKV und PKV – es müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein
Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung
Eine Eheschließung kann erhebliche Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen. Für Versicherte sind diese meist von Vorteil.
Familienversicherung: Beitragsfreier Schutz für Ihren Ehepartner
Durch eine Heirat kann man bei der Krankenversicherung sparen, dies gilt besonders für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie ermöglicht es, Ihren Ehepartner ohne zusätzliche Kosten mitzuversichern.
Damit Ihr Ehepartner über die Familienversicherung abgesichert werden kann, darf sein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 538 Euro (Stand 2025) nicht überschreiten. Bei geringfügiger Beschäftigung gilt eine Grenze von 556 Euro. Gute Nachricht für Familien: Elterngeld, Kindergeld oder BAföG zählen nicht zum relevanten Einkommen.
Ihr Ehepartner darf zudem nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein und nicht in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein. Diese Regelung gilt übrigens gleichermaßen für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Verschiedene Konstellationen in der GKV
Je nach beruflicher Situation beider Partner ergeben sich unterschiedliche Szenarien:
- Beide Partner in der GKV, ein Partner nicht berufstätig: Bis zu 5.000 Euro jährlich können Sie sparen, wenn der nicht berufstätige Partner über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert wird.
- Beide Partner in der GKV und berufstätig: Hier behält jeder Partner seine eigene Mitgliedschaft. Bei Teilzeitbeschäftigung mit einem Einkommen zwischen 450,01 und 1.300 Euro (Midijob) profitieren Sie von reduzierten Beiträgen – ein beliebtes Modell bei jungen Familien.
- Ein Partner in der GKV, einer in der PKV: Nach der Heirat bleibt zunächst alles beim Alten. Eine beitragsfreie Familienversicherung kommt hier nicht in Frage – fragen Sie aber trotzdem bei Ihrer Krankenkasse nach individuellen Optionen.
Praktisches Fallbeispiel
Sandra (33) arbeitet Vollzeit als Angestellte und verdient 3.800 Euro brutto. Ihr Mann Thomas (35) hat seine Arbeitszeit reduziert, um sich mehr um die gemeinsame Tochter zu kümmern, und verdient in Teilzeit 520 Euro monatlich.
- Vor der Ehe: Sandra zahlte etwa 330 Euro monatlich für ihre GKV. Thomas war als Student ebenfalls gesetzlich versichert mit einem Beitrag von etwa 120 Euro.
- Nach der Ehe: Thomas kann nun beitragsfrei in Sandras Familienversicherung aufgenommen werden – eine Ersparnis von 120 Euro monatlich oder 1.440 Euro jährlich.
Meldepflicht und Fristen
Nach der Hochzeit sollten Sie Ihre Krankenkasse umgehend informieren – idealerweise innerhalb der ersten vier Wochen. Legen Sie folgende Dokumente vor:
- Heiratsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Aktuelle Einkommensnachweise beider Partner
- Falls zutreffend: Nachweis über die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse
Versäumen Sie die Meldung nicht! Eine frühzeitige Klärung vermeidet Nachzahlungen oder Versicherungslücken.

Ehegattennachversicherung: Vereinfachter Einstieg in die PKV
Die Ehegattennachversicherung ist ein echtes Ass im Ärmel für privat Versicherte. Sie ermöglicht es, Ihren frisch angetrauten Ehepartner zu besonderen Konditionen in die PKV aufzunehmen. Der Clou: Ihr Partner erhält sofortigen Versicherungsschutz ohne die übliche Wartezeit von drei Monaten.
Damit Sie diesen Vorteil nutzen können, beachten Sie:
- Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung gestellt werden
- Der Tarif für den nachversicherten Ehegatten sollte dem Ihrigen ähneln
- Eine Gesundheitsprüfung ist notwendig
Die Ehegattennachversicherung kommt besonders für Partner ohne regelmäßiges Einkommen in Frage. Bei eigenem Einkommen über 520 Euro monatlich gelten die üblichen Zugangsvoraussetzungen zur PKV.
Aspekt | Ehegatten-nachversicherung | Normaler PKV-Einstieg |
Wartezeit | Keine (sofortiger Schutz) | Keine, bei entsprechender deutscher Vorversicherung |
Antragsfrist | 2 Monate nach Eheschließung | Jederzeit möglich |
Tarifwahl | Individuelle Gestaltung möglich | Individuelle Gestaltung möglich |
Gesundheitsprüfung | Erforderlich | Erforderlich |
Beitragsberechnung | Nach Alter und Gesundheitszustand | Nach Alter und Gesundheitszustand |
Besondere Situationen und Sonderfälle
Im Folgenden werden einige Sonderfälle bei Eheschließungen genauer betrachtet.
Beamte und ihre Ehepartner: Die Beihilferegelung
Als Ehepartner eines Beamten können Sie von einer besonderen Regelung profitieren. Während Beamte selbst eine Beihilfe von 50% erhalten, steigt der Beihilfesatz für Ehepartner oft auf 70% – vorausgesetzt, Ihr Einkommen bleibt unter bestimmten Grenzen.
Bei Bundesbeamten und in den meisten Bundesländern liegt diese Grenze bei 20.000 Euro Jahreseinkommen, gemessen am zweiten Jahr vor Antragstellung. Diese 70% Beihilfe bedeutet konkret: Sie benötigen nur einen PKV-Tarif mit 30% Kostendeckung, was Ihre Beiträge erheblich senkt.
Internationale Ehen: Wenn der Partner aus dem Ausland kommt
Bei binationalen Ehen gelten besondere Regeln:
- EU-Bürger: Für Ehepartner aus EU-Ländern gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger.
- Nicht-EU-Bürger: Der ausländische Partner muss bei Zuzug nach Deutschland einen Krankenversicherungsschutz nachweisen – entweder durch Aufnahme in die Familienversicherung oder durch Abschluss einer eigenen Versicherung.
Ein wichtiger Tipp bei internationalen Ehen: Klären Sie den Versicherungsstatus frühzeitig mit der Ausländerbehörde und Ihrer Krankenkasse, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Studierende und Heirat
Wenn Sie während des Studiums „Ja“ sagen, ändert sich versicherungstechnisch oft mehr als gedacht:
- Als Student mit berufstätigem Partner in der GKV können Sie möglicherweise von der Familienversicherung profitieren und die studentische Krankenversicherung beenden – das spart etwa 110 Euro monatlich.
- Ist Ihr Partner privat versichert, bleibt Ihr studentischer Status in der GKV zunächst unverändert. Ein Wechsel in die PKV durch Ehegattennachversicherung wäre möglich, sollte aber gut überlegt sein.
Beachten Sie: Nach dem Studium können sich die Optionen deutlich verändern. Denken Sie vorausschauend und lassen Sie sich beraten!
Selbstständige nach der Heirat
Für Selbstständige bringt die Heirat besondere Chancen und Fallstricke:
Als Selbstständiger in der PKV ändert sich durch die Eheschließung zunächst nichts an Ihrem Versicherungsstatus. Ihr Partner kann aber von der Ehegattennachversicherung profitieren.
Sind Sie als Selbstständiger in der GKV und heiraten einen gesetzlich versicherten Partner, kann dieser unter Umständen in Ihre Familienversicherung aufgenommen werden – sofern sein Einkommen unter der Grenze liegt.
Besonders interessant: Geben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf und werden angestellt, kann sich unter Umständen ein Weg zurück in die GKV öffnen – eine Überlegung wert für manche Paare nach der Heirat.

Wechselmöglichkeiten zwischen den Systemen
Die Heirat allein öffnet keine automatische Tür zwischen den Versicherungssystemen. Für einen Wechsel müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Von der PKV in die GKV
Der Weg von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist steinig und an strenge Voraussetzungen geknüpft:
- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro)
- Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit und Start einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung
- Das Alter spielt eine entscheidende Rolle: Nach dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel praktisch unmöglich
„Der goldene Käfig der PKV“, wie es ein Versicherungsberater ausdrückt – einmal drin, kommt man schwer wieder heraus. Prüfen Sie daher vor jeder Entscheidung die langfristigen Konsequenzen.
Von der GKV in die PKV
Der umgekehrte Weg ist einfacher, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro Jahresbrutto)
- Beginn einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit
- Erlangung des Beamtenstatus
Praktischer Leitfaden: Was tun nach der Hochzeit?
Nach den Flitterwochen wartet die Bürokratie. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen:
- Informieren Sie sich über alle Optionen für Ihre spezifische Situation (am besten schon vor der Hochzeit)
- Melden Sie die Eheschließung innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Krankenkasse
- Entscheiden Sie über die Familienversicherung oder Ehegattennachversicherung
- Aktualisieren Sie Ihre Versicherungskarte bei Namensänderung
- Klären Sie die Steuerklassenwahl und deren Auswirkungen auf Krankenversicherungsbeiträge
- Holen Sie bei komplexen Fällen professionellen Rat ein – die Beratung bei Ihrer Krankenkasse ist kostenlos
Wann lohnt sich professionelle Beratung wirklich?
Nicht immer ist der Gang zum Berater notwendig, aber in diesen Fällen sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen:
- Bei einem geplanten Systemwechsel zwischen GKV und PKV
- Bei komplexen Einkommensverhältnissen (z.B. Mischung aus Anstellung und Selbstständigkeit)
- Bei internationalen Ehen mit einem Partner ohne deutschen Wohnsitz
- Wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die den Zugang zur PKV erschweren könnten
- Bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Partnern

Steuerliche Aspekte und Krankenversicherung
Die Wahl der Steuerklasse nach der Heirat beeinflusst indirekt Ihre Krankenversicherungssituation:
- In der Kombination Steuerklasse III/V hat der Partner mit Steuerklasse V ein geringeres Nettoeinkommen, was zu niedrigerem Krankengeld im Krankheitsfall führt.
- Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor kann diesen Nachteil ausgleichen und gleichzeitig das Ehegattensplitting nutzen.
Unser Tipp: „Prüfen Sie, ob die klassische III/V-Kombination wirklich optimal ist. Besonders wenn beide Partner ähnlich verdienen oder mit Krankheitszeiten rechnen müssen, kann IV/IV mit Faktor die bessere Wahl sein.“
Fazit: Finden Sie Ihre optimale Lösung
Die richtige Krankenversicherung nach der Hochzeit hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Eine pauschale „beste Lösung“ gibt es nicht – zu unterschiedlich sind Einkommensverhältnisse, Gesundheitszustand und berufliche Perspektiven. Nutzen Sie die ersten Monate nach der Trauung, um Ihre Optionen zu prüfen und langfristig die richtige Entscheidung zu treffen. Vergessen Sie nicht: Manche Chancen wie die Ehegattennachversicherung sind zeitlich begrenzt – hier lohnt sich schnelles Handeln.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.