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Kinderwunsch & Künstliche Befruchtung: Was zahlt die PKV & GKV?

Ein unerfüllter Kinderwunsch belastet nicht nur emotional – auch die finanziellen Sorgen können überwältigend werden. Wenn eine künstliche Befruchtung nötig wird, entstehen schnell Kosten von mehreren tausend Euro pro Versuch. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Krankenversicherung welche Leistungen übernimmt und wie Sie sich optimal absichern können. Wir stellen die Kosten vor und die Leistungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gegenüber.

Tim Bökemeier
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Kinderwunsch und künstliche Befruchtung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 50% Kostenübernahme für maximal 3 Versuche, nur für verheiratete Paare zwischen 25-40/50 Jahren
  • Private Krankenversicherung: Bis zu 100% Erstattung, auch für unverheiratete Paare, keine starren Altersgrenzen
  • Es gibt unterschiedliche Behandlungswege, sie liegen zwischen 900€ (Insemination) und reichen bis zu 6.900€ (ICSI) pro Zyklus.
  • Paare, die in beiden Versicherungssystemen versichert sind – hier gilt das Verursacherprinzip (PKV) vs. Körperprinzip (GKV) entscheidet über Kostenübernahme
  • Es gibt mögliche Zusatzförderungen – Bund und Länder bieten weitere finanzielle Unterstützung

Grundlagen der Kinderwunschbehandlung

Bei der Reproduktionsmedizin helfen verschiedene Verfahren Paaren zum ersehnten Nachwuchs, wenn eine natürliche Schwangerschaft ausbleibt. Die drei Hauptmethoden unterscheiden sich in Aufwand und Erfolgsraten:

MethodeVerfahrenErfolgsrateKosten pro Zyklus
Intrauterine Insemination (IUI)Aufbereitete Samenzellen werden direkt in die Gebärmutter übertragen5-18%800-900€
In-vitro-Fertilisation (IVF)Befruchtung außerhalb des Körpers im Laborca. 22,5%3.000-3.600€
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)Einzelnes Spermium wird direkt in die Eizelle injiziertHöchste Rate bei männlicher Unfruchtbarkeit3.700-6.900€

Grundsätzlich steht die Fertilitätsbehandlung allen Paaren offen, die seit über einem Jahr erfolglos versuchen, schwanger zu werden. Auch unverheiratete Paare und alleinstehende Frauen können in Deutschland eine künstliche Befruchtung durchführen lassen – allerdings unterscheidet sich die Kostenbelastung je nach Situation erheblich.

GKV: Begrenzte Unterstützung mit strengen Auflagen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nach §27a SGB V. Die Regelungen sind jedoch restriktiv und lassen wenig Spielraum.

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Das Paar muss verheiratet sein
  • Frau zwischen 25 und 40 Jahren
  • Mann zwischen 25 und 50 Jahren
  • Medizinisch festgestellte Unfruchtbarkeit
  • Verwendung nur eigener Ei- und Samenzellen
  • Ärztlich bescheinigte Erfolgsaussichten

Was übernimmt die GKV konkret?

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich mit 50% der Kosten an folgenden Behandlungen:

  • 8 Inseminationen ohne hormonelle Stimulation
  • 3 Inseminationen mit Hormonbehandlung
  • 3 IVF-Versuche
  • 3 ICSI-Behandlungen

Wichtiger Hinweis: Die Kostenbeteiligung gilt nur für die ersten drei Versuche. Ab dem vierten Zyklus müssen Sie alle Kosten selbst tragen.

Zusätzliche Belastungen bei der GKV

Neben dem 50%-Eigenanteil fallen weitere Kosten an:

  • Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten (mindestens 5€, maximal 10€)
  • Eigenanteil für Medikamente bei Hormonen und anderen Arzneimitteln
  • Spezielle Untersuchungen oft nicht erstattungsfähig

Belastungsgrenze: Ihre jährlichen Zuzahlungen sind auf 2% des Bruttoeinkommens begrenzt (1% bei schwerwiegend chronisch Kranken).

Wann zahlt die GKV nicht?

Gesetzlich Versicherte werden zu Selbstzahlern in folgenden Situationen:

  • Unverheiratete Paare
  • Überschreitung der Altersgrenzen
  • Ab dem 4. Behandlungszyklus
  • Samenspende erforderlich
  • Vorherige Sterilisation (ohne medizinische Indikation)
  • Auslandsbehandlungen (außerhalb EU)

PKV: Umfassende Unterstützung bei Kinderwunsch möglich

Die private Krankenversicherung arbeitet nach dem Verursacherprinzip: Liegt die Ursache der Unfruchtbarkeit beim PKV-Versicherten, übernimmt seine Versicherung die gesamten Behandlungskosten – auch die seines Partners.

  • Bis zu 100% Kostenübernahme (hängt von Tarif ab)
  • Keine starren Altersgrenzen (Erfolgswahrscheinlichkeit mindestens 15%)
  • Auch für unverheiratete Paare
  • Keine Begrenzung auf 3 Versuche
  • Schnellere Terminvergabe bei Spezialisten
  • Freie Arztwahl auch bei Reproduktionsmedizinern

Voraussetzungen in der PKV

Für die Kostenübernahme muss eine organische Ursache der Unfruchtbarkeit vorliegen. Die PKV prüft:

  • Es muss eine Medizinische Indikation vorliegen, also ein Nachweis der Fruchtbarkeitsstörung
  • Mindestens 15% Erfolgswahrscheinlichkeit auf Schwangerschaft
  • Je nach Vertrag können Einschränkungen bestehen

Tipp: Lassen Sie vor Behandlungsbeginn einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können die Finanzierung sicher planen.

Welche private Krankenversicherung zahlt NICHT für die Kinderwunschbehandlung / künstliche Befruchtung?

Auch wenn die meisten Versicherer die Kosten tragen, es gibt einige, die nicht zahlen. Wenn dieses Thema wichtig für Sie ist, kommen diese nicht in Frage:

  • ARAG (K-Tarife)
  • BBKK (CP-Start)
  • Hallesche (Primo)
  • Hanse Merkur (KVS)
  • HUK (E1)
  • Münchener Verein (BC Alpha)
  • Württembergische (GU + ESU)
Eltern und Kinder

Besondere Situationen und Mischformen

Ist ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert, entscheiden zwei verschiedene Prinzipien über die Kostenübernahme:

Szenario 1: PKV-Versicherter ist unfruchtbar

  • PKV übernimmt alle Behandlungskosten beider Partner
  • Optimal für das Paar, da Vollkostenübernahme möglich

Szenario 2: GKV-Versicherter ist unfruchtbar

  • GKV zahlt nur 50% für Behandlungen am eigenen Versicherten
  • Kosten für den PKV-versicherten Partner müssen selbst getragen werden

Beamte mit Beihilfeanspruch

Beihilfeberechtigte unterliegen grundsätzlich den GKV-Regelungen bei Kinderwunschbehandlungen:

  • Kostenübernahme nur bei verheirateten Paaren
  • Altersgrenzen wie in der GKV
  • Beihilfe übernimmt ihren Anteil an den erstattungsfähigen Kosten

Krebspatienten und Kryokonservierung

Seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) übernehmen beide Versicherungssysteme Kosten für das Einfrieren von Keimzellen bei Krebspatienten:

  • Vor Chemo- oder Strahlentherapie
  • Ohne untere Altersgrenze bei medizinischer Indikation
  • Lagerungskosten für mehrere Jahre

Kosten und Finanzierung realistisch planen

Die Behandlungskosten variieren je nach Methode und individuellem Verlauf: Da oft mehrere Zyklen nötig sind, sollten Sie mit 10.000-20.000€ für eine erfolgreiche Behandlung rechnen.

BehandlungKosten pro ZyklusZusatzkosten
Insemination800-900€Hormone: 70€
IVF3.000-3.600€Medikamente: 400-1.500€
ICSI3.700-6.900€Anästhesie, Labor

Bundesförderung und Landesprogramme

Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten Bund und Länder finanzielle Unterstützung:

Teilnehmende Bundesländer:

  • Berlin, Brandenburg, Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen, Sachsen
  • Sachsen-Anhalt, Thüringen

Förderumfang:

  • Eigenanteil sinkt auf 25% bei den ersten 3 Behandlungen
  • Eigenanteil sinkt auf 50% bei der 4. Behandlung
  • Seit 2016 sind auch unverheiratete Paare förderfähig (länderabhängig)

Steuerliche Aspekte

Eigenkosten für Kinderwunschbehandlungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die zumutbare Eigenbelastung liegt je nach Einkommen bei 1-7% des Jahreseinkommens.

Beratungsgespräch

Fazit & FAQ

Bei Kinderwunschbehandlungen zeigt sich die private Krankenversicherung klar überlegen: Umfassende Kostenübernahme, flexible Altersgrenzen und auch Unterstützung für unverheiratete Paare machen die PKV zur besseren Wahl für die meisten Betroffenen. Allerdings erhalten auch gesetzlich Versicherte Unterstützung bei der Behandlung über die Krankenkasse, aber auch durch staatliche Förderprogramme.

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Letztes Update: Juni 12, 2025
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