Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste im Überblick
- Privatpatienten haben je nach Tarif Anspruch auf ein Einbettzimmer, gesetzlich Versicherte nur bei medizinischer Notwendigkeit
- Die Kosten für ein Einzelzimmer liegen durchschnittlich zwischen 80 und 200 Euro pro Tag
- Der Einbettzimmerzuschlag setzt sich aus einem Basispreis (etwa 80% der Krankenhausbezugsgröße) und Komfortzuschlägen zusammen
- Rund 81% der PKV-Vollversicherten haben Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer
- Gesetzlich Versicherte können sich mit einer Krankenhauszusatzversicherung absichern
Was ist ein Einbettzimmer und warum ist es begehrt?
Das Einbettzimmer, auch Einzelzimmer genannt, ist eine Unterbringungsform im Krankenhaus, bei der Sie als einziger Patient im Zimmer liegen. Im Gegensatz zum Standardangebot – dem Zwei- oder Mehrbettzimmer – genießen Sie hier maximale Privatsphäre und Ruhe. Diese exklusive Unterbringung gehört nicht zur Regelversorgung, sondern zählt zu den sogenannten Wahlleistungen.
Die Unterbringung im Einzelzimmer gilt als wichtiger Einflussfaktor für das Wohlbefinden während eines Krankenhausaufenthalts. Befragungen von Patienten zeigen regelmäßig, dass Privatsphäre und Ruhe den Genesungsprozess positiv beeinflussen können. Im Krankenhausalltag bestätigt sich, dass eine angenehme Umgebung zur Erholung beiträgt.

Vorteile eines Einzelzimmers: Mehr als nur Luxus
Die Entscheidung für ein Einzelzimmer bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Ungestörte Erholung durch mehr Ruhe und besseren Schlaf
- Maximale Privatsphäre bei Gesprächen mit Ärzten und Besuchen
- Geringeres Infektionsrisiko durch weniger Kontakt zu anderen Patienten
- Persönlicher Komfort wie eigenes Bad und WC
- Individuelle Tagesgestaltung ohne Rücksicht auf Mitpatienten
- Bessere Atmosphäre für Gespräche mit Angehörigen
Die Kehrseite: Ein Einzelzimmer kann auch zu einem Gefühl der Isolation führen. Manche Patienten vermissen den Austausch mit Mitpatienten, der in Mehrbettzimmern natürlich entsteht. Zudem müssen Sie die Mehrkosten tragen, sofern Sie nicht entsprechend versichert sind.
Einbettzimmer in der privaten Krankenversicherung
Ihre private Krankenversicherung kann den Aufenthalt im Einzelzimmer abdecken – vorausgesetzt, Sie haben den passenden Tarif gewählt. Hierbei gibt es verschiedene Abstufungen:
Tarifoptionen in der PKV
Private Krankenversicherungen bieten typischerweise drei Tarifklassen an:
- Economy-Tarife: Meist nur Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung
- Comfort-/Business-Tarife: Häufig Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
- First Class-/Premium-Tarife: Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
Nach Angaben des Verbands der PKV-Verbands verfügt ein Großteil der PKV-Vollversicherten über einen Versicherungsschutz, der die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer umfasst. Der genaue Anteil variiert je nach Tarifgeneration und wird in den jährlichen Publikationen des Verbands dokumentiert.
Besonderheiten für Beamte
Für Beamte gilt eine Sonderregelung: Die Beihilfe übernimmt standardmäßig die Kosten für ein Zweibettzimmer. Wünschen Sie als Beamter ein Einbettzimmer, benötigen Sie eine entsprechende Ergänzung in Ihrem PKV-Tarif, die den Differenzbetrag abdeckt.
Was passiert, wenn kein Einzelzimmer verfügbar ist?
Trotz Versicherungsschutz kann es vorkommen, dass zum Zeitpunkt Ihrer Aufnahme kein Einzelzimmer verfügbar ist. In diesem Fall haben Sie je nach Versicherungsbedingungen meist Anspruch auf:
- Eine nachträgliche Verlegung, sobald ein Einzelzimmer frei wird
- Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld (meist zwischen 25 und 50 Euro pro Tag)
- Die Möglichkeit, in ein anderes Krankenhaus zu wechseln, wo Einzelzimmer verfügbar sind

Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus?
Die Kosten für ein Einzelzimmer variieren erheblich. Sie setzen sich in der Regel aus einem Basispreis und zusätzlichen Komfortzuschlägen zusammen. Diese Preisstruktur orientiert sich an Empfehlungen der Krankenhausträger und wird von jeder Einrichtung individuell festgelegt.
Der Preis setzt sich so zusammen:
- Basispreis: In der Regel 80% der Bezugsgröße des jeweiligen Krankenhauses (zum Vergleich: für Zweibettzimmer nur 30%)
- Komfortzuschläge: Zusätzliche Leistungen wie eigenes Bad, Balkon oder besonderer Service
Je nach Region, Krankenhaus und Ausstattung liegen die Kosten für ein Einzelzimmer zwischen 80 und 200 Euro pro Tag. Bei einem durchschnittlichen Krankenhausaufenthalt von 7 bis 10 Tagen kommen schnell Mehrkosten von 700 bis 2.000 Euro zusammen.
Alternativen für gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Die Standardunterbringung ist das Zwei- oder Mehrbettzimmer gemäß § 39 SGB V, der die Krankenhausbehandlung für gesetzlich Versicherte regelt. Dennoch gibt es Möglichkeiten:
Medizinische Notwendigkeit
In bestimmten Fällen übernimmt auch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Einzelzimmer – nämlich dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dazu zählen:
- Infektionsrisiko für andere Patienten
- Besonderer Schutzbedarf des Patienten
- Schwere psychische Beeinträchtigungen
- Bestimmte Behandlungen, die Isolation erfordern
Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit trifft der behandelnde Arzt.
Krankenhauszusatzversicherung
Eine Krankenhauszusatzversicherung kann Ihnen als gesetzlich Versichertem den Komfort eines Einzelzimmers ermöglichen. Diese Zusatzversicherung deckt die Mehrkosten für Wahlleistungen ab – darunter auch das Einbettzimmer.
Die monatlichen Beiträge für solche Zusatzversicherungen variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab:
- Alter bei Vertragsabschluss: Zwischen 10-15 € monatlich für junge Versicherte (20-30 Jahre) bis hin zu 60-100 € für Versicherte über 60 Jahre
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen
- Leistungsumfang: Reine Unterbringungsversicherung oder zusätzlich Chefarztbehandlung
- Wartezeiten: Üblicherweise gelten 3-8 Monate Wartezeit für planbare Eingriffe
Die meisten Anbieter verlangen eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Für chronisch Kranke kann der Abschluss daher schwierig oder mit Einschränkungen verbunden sein.
Selbstzahlung
Natürlich können Sie sich auch ohne spezielle Versicherung für ein Einzelzimmer entscheiden und die Kosten selbst tragen. In diesem Fall schließen Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt einen separaten Wahlleistungsvertrag gemäß § 17 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) mit dem Krankenhaus ab. Dieser Vertrag regelt verbindlich, welche Wahlleistungen Sie in Anspruch nehmen und wie diese berechnet werden.

Fazit & FAQ
Ein Einbettzimmer bietet unbestreitbare Vorteile für Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden. Als Privatpatient mit entsprechendem Tarif genießen Sie diesen Komfort ohne zusätzliche Kosten.
Für gesetzlich Versicherte erfordert die Entscheidung für eine Krankenhauszusatzversicherung eine sorgfältige Abwägung: Die Prämienhöhe, persönliches Erkrankungsrisiko und die Häufigkeit potenzieller Krankenhausaufenthalte spielen dabei eine zentrale Rolle. Bei seltenen Krankenhausaufenthalten könnte die Selbstzahlung im Bedarfsfall günstiger sein als jahrelange Prämienzahlungen.
Prüfen Sie daher vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt genau Ihren Versicherungsschutz und informieren Sie sich frühzeitig über die Unterbringungsmöglichkeiten in Ihrer gewählten Klinik. Eine rechtzeitige Abklärung erspart Ihnen Stress in einer ohnehin belastenden Situation.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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