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Reha und Kur in der privaten Krankenversicherung: Kosten & Vorgehen

Eine Reha- oder Kurmaßnahme kann entscheidend zur Genesung beitragen – doch wer trägt die Kosten? Anders als bei gesetzlichen Krankenkassen sind Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren keine Pflichtleistungen der privaten Krankenversicherung. Die Übernahme ist stark vom individuellen Vertrag abhängig. Für Privatversicherte stellt sich daher oft die Frage: Unter welchen Bedingungen zahlt meine Versicherung eine Reha oder Kur, und welche Alternativen gibt es?

Tim Bökemeier
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Reha und Kur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Keine Pflichtleistung: Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der PKV kein grundsätzlicher Anspruch auf Reha- oder Kurleistungen.
  • Tarifabhängige Kostenübernahme: Ob und in welchem Umfang Ihre PKV für Reha-Maßnahmen aufkommt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
  • Vorrangige Kostenträger prüfen: Vor PKV-Leistungen wird immer geprüft, ob andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften zuständig sind.
  • Deutliche Kostenunterschiede: Eine dreiwöchige Reha kann zwischen 2.100 und 10.500 Euro kosten – je nach Einrichtung und Behandlungsart.
  • Zusatzversicherungen möglich: Mit Kurtagegeldversicherungen oder speziellen Kurtarifen lässt sich der Versicherungsschutz ergänzen.
  • “Versorgungswerkler” haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung

Reha und Kur in der PKV: Die grundlegenden Unterschiede

Was viele nicht wissen: Reha und Kur sind zwei unterschiedliche Konzepte mit verschiedenen Zielsetzungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung beeinflussen kann.

  • Eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) dient der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach einer Erkrankung oder Operation. Sie wird beispielsweise bei Patienten nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder komplexen orthopädischen Eingriffen angewendet. Hauptziel ist die medizinische Stabilisierung und Verbesserung Ihrer körperlichen Funktionen, um die Arbeits- und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und Teilhabe am Alltags- und Berufsleben zu gewährleisten.
  • Eine Kur hingegen ist vorrangig präventiv ausgerichtet. Sie dient der Festigung Ihrer Gesundheit und der Stärkung Ihrer Widerstandskräfte. Kuren sind für Menschen geeignet, die erste Anzeichen einer Überlastung zeigen oder eine beginnende Erkrankung abwenden möchten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Rechtsanspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen nach § 11 SGB V. In der privaten Krankenversicherung fehlt diese gesetzliche Grundlage – hier gelten ausschließlich die individuellen Vertragsbedingungen.

Krankenversicherung Leistungen im Vergleich
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Welche Arten von Reha- und Kurmaßnahmen gibt es?

Je nach gesundheitlicher Situation kommen verschiedene Formen der Rehabilitation oder Kurbehandlung infrage:

Anschlussheilbehandlung (AHB): Diese schließt sich direkt an einen Krankenhausaufenthalt an und wird häufig vom Sozialdienst der Klinik organisiert. Sie soll den Heilerfolg sichern und ist besonders nach schweren Erkrankungen oder Operationen wichtig. Für eine AHB sollte der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt gestellt werden.

Medizinische Rehabilitation: Diese Form der Reha kann auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt verordnet werden, etwa bei chronischen Erkrankungen oder drohender Behinderung. Sie erfolgt stationär oder ambulant und dauert in der Regel drei Wochen.

Stationäre oder ambulante Vorsorgekur: Diese präventiv ausgerichtete Maßnahme soll Erkrankungen vorbeugen oder eine Verschlimmerung verhindern. Bei ambulanten Vorsorgekuren übernachten Sie nicht in der Kureinrichtung.

Spezielle Kurformen: Hierzu zählen Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren, die sowohl als Rehabilitations- als auch als Vorsorgemaßnahme ausgestaltet sein können. Sie richten sich an Eltern, die unter Erschöpfung, Überbelastung oder chronischen Erkrankungen leiden.

Wer zahlt Ihre Reha? Zuständige Kostenträger im Überblick

Bevor Ihre private Krankenversicherung für Reha- oder Kurkosten aufkommt, wird immer geprüft, ob andere Kostenträger vorrangig zuständig sind. Diese Prüfungsreihenfolge gilt:

  1. Deutsche Rentenversicherung (DRV): Übernimmt Reha-Kosten, wenn es um den Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit geht. Voraussetzung: Sie haben in die Rentenversicherung eingezahlt und bestimmte Mindestversicherungszeiten erreicht.
  2. Berufsgenossenschaften: Sind zuständig, wenn die Reha aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird.
  3. Beihilfe: Bei verbeamteten Personen trägt der Dienstherr einen Teil der Kosten entsprechend des individuellen Beihilfebemessungssatzes.
  4. Private Krankenversicherung: Tritt als Kostenträger ein, wenn kein anderer Versicherungsträger zuständig ist – jedoch nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann die PKV als primärer Kostenträger fungieren – sofern der Tarif entsprechende Leistungen vorsieht.

Wer hat Ansprüche über die deutsche Rentenversicherung (DRV)?

Um aus der deutschen Rentenversicherung Leistungen zu erhalten, muss eine der folgenden versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 6 Pflichtbeiträge in den letzten 24 Monaten
  • Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt
  • Aufnahme einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit innerhalb von 2 Jahren nach Absolvierung einer Berufsausbildung
  • Mindestversicherungszeit von 5 Jahren sofern Erwerbsminderung bereits eingetreten ist oder unmittelbar einzutreten droht
  • Bezug einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung.
Kostenübernahme PKV
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Was leistet Ihre private Krankenversicherung bei Reha und Kur?

Die Leistungen für Reha und Kur variieren erheblich zwischen den verschiedenen PKV-Anbietern und Tarifen. Folgende Modelle sind dabei typisch:

Vollständige Kostenübernahme: Einige Premium-Tarife decken sämtliche Kosten für medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen ab. Dies beinhaltet Behandlungskosten, Unterbringung, Verpflegung und teilweise sogar die Reisekosten.

Teilweise Kostenübernahme: Viele Tarife beteiligen sich nur anteilig an den Kosten oder legen Höchstgrenzen fest. Beispielsweise übernimmt die Allianz in ihrem Tarif „MeinGesundheitsschutzPlus“ bis zu 1.500 Euro und im Tarif „MeinGesundheitsschutzBest“ bis zu 3.000 Euro für Kur- und Reha-Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten.

Tarifliche Einschränkungen: Manche Verträge unterscheiden zwischen verschiedenen Reha-Formen und leisten beispielsweise nur für Anschlussheilbehandlungen, nicht aber für Vorsorgekuren.

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten bestehen durch:

  • Kurtagegeldversicherung: Zahlt pro Kurtag einen fest vereinbarten Betrag, über den Sie frei verfügen können.
  • Kurkostenversicherung: Erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Achten Sie besonders auf die Formulierungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Begriffe wie „Anschlussheilbehandlung“, „medizinische Rehabilitation“ oder „stationäre und ambulante Vorsorgekur“ definieren den genauen Leistungsumfang.

Tarife mit stationären Rehabilitationsleistungen

Mit Kostenübernahme:

  • Barmenia
  • Signal Iduna (Esprit, Prime, Comfort+)
  • AXA (ActiveMe, GesundExtra)
  • Universa (uni-TopIprivat)
  • LKH (GUP)
  • Bay. Beamten KK (GesundVario)

Teilweise Kostenübernahme

  • ARAG: MedExtra und MedBest
  • Hallesche: NK nur Rehasport

Ohne Kostenübernahme

  • Continentale
  • Signal Iduna (Start, Start-Plus, Komfort, KomfortPlus, Exklusiv, Exklusiv-Plus)
  • Hanse Merkur
  • AXA (EL-Bonus, Vital)
  • ARAG (K-Tarife)

Kosten und Beispielrechnungen für Reha und Kur

Die finanzielle Belastung durch eine Reha oder Kur kann erheblich sein. Die tatsächlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Qualität und Ausstattung der Einrichtung
  • Dauer des Aufenthalts
  • Art und Umfang der Behandlungen
  • Region und Standort der Klinik

Je nach gewählter Einrichtung können die täglichen Kosten zwischen 100 und 500 Euro liegen. Eine dreiwöchige Reha (21 Tage) verursacht somit Kosten zwischen 2.100 und 10.500 Euro. Bei einer fünfwöchigen psychosomatischen Reha können sich die Gesamtkosten auf bis zu 17.500 Euro belaufen.

Beispielrechnung für eine typische Reha:

KostenartKosten pro TagGesamtkosten (21 Tage)
Unterbringung und Verpflegung90-250 €1.890-5.250 €
Medizinische Behandlungen100-150 €2.100-3.150 €
Gesamtkosten190-400 €3.990-8.400 €

Dazu kommen gegebenenfalls noch Kosten für An- und Abreise sowie die täglich zu entrichtende Kurtaxe vor Ort.

Um eine angemessene Absicherung zu gewährleisten, sollte ein guter PKV-Tarif mindestens 300 Euro pro Tag für Reha- und Kurmaßnahmen abdecken.

So beantragen Sie eine Reha bei Ihrer privaten Krankenversicherung

Die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung einer Reha oder Kur kann entscheidend für die Kostenübernahme sein:

  1. Ärztliches Attest: Die medizinische Notwendigkeit muss durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt bestätigt werden. Dieses Attest ist unerlässlich für jede Art von Reha-Antrag.
  2. Vorrangige Kostenträger prüfen: Reichen Sie zunächst – wenn möglich – einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Fügen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.
  3. Bei Ablehnung: Sollte die Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnen, stellen Sie mit dieser Ablehnung einen Antrag bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
  4. Vorabklärung: Nehmen Sie vor Beginn der Maßnahme unbedingt Kontakt mit Ihrer PKV auf und klären Sie die Kostenübernahme ab.
  5. Antragsformulare: Nutzen Sie die von Ihrer Versicherung bereitgestellten Formulare und achten Sie auf Vollständigkeit aller Unterlagen.

Bei einer Anschlussheilbehandlung wird die Beantragung in der Regel vom Sozialdienst der Klinik übernommen. Der PKV-Verband stellt hierfür ein einheitliches Antragsformular zur Verfügung.

Wichtig: Gehen Sie nicht in Vorleistung, ohne vorher die Kostenzusage Ihrer Versicherung erhalten zu haben. Andernfalls riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Antragsannahme in der PKV
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Was tun bei Ablehnung Ihres Reha-Antrags?

Sollte Ihre private Krankenversicherung den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Innerhalb der in Ihren Versicherungsbedingungen genannten Frist sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen.
  • Untermauern Sie Ihren Widerspruch mit weiteren ärztlichen Stellungnahmen oder Gutachten.
  • Bei Streitigkeiten mit Ihrer PKV können Sie sich an den neutralen Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen wenden.
  • Eventuell lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

Tipps für Privatversicherte: Optimale Absicherung für Reha und Kur

Um optimal für Reha- und Kurmaßnahmen abgesichert zu sein, sollten Sie folgende Aspekte beachten:

Vor Vertragsabschluss:

  • Prüfen Sie genau, welche Reha- und Kurleistungen im Tarif enthalten sind
  • Achten Sie auf die verwendeten Formulierungen (Anschlussheilbehandlung, Vorsorgekur, etc.)
  • Vergleichen Sie die maximalen Erstattungsgrenzen verschiedener Anbieter

Bei bestehendem Vertrag:

  • Prüfen Sie Optimierungsmöglichkeiten durch Tarifwechsel innerhalb Ihrer PKV
  • Erwägen Sie den Abschluss einer zusätzlichen Kurtagegeldversicherung
  • Informieren Sie sich über die Kooperationspartner Ihrer PKV (etwa Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung)

Bei der Wahl der Reha-Einrichtung:

  • Nutzen Sie die freie Wahl zwischen allen fachlich geeigneten Einrichtungen
  • Prüfen Sie, ob Ihre PKV Kooperationen mit bestimmten Reha-Kliniken unterhält
  • Berücksichtigen Sie, dass der PKV-Verband eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung geschlossen hat und deren Reha-Zentren empfiehlt

Versorgungswerk und die Leistungen für Reha und AHB

Wenn Sie Mitglied im Versorgungswerk sind und keine 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung nachweisen können, dann:

  1. werden Sie im Rentenalter als freiwilliges Mitglied geführt und müssen in der GKV auf alle Einkunftsarten einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
  2. Erhalten Sie keinen Zuschuss zur Krankenversicherung im Rentenalter von der Rentenversicherung
  3. Haben Sie keine Ansprüche über die deutsche Rentenversicherung für Anschlussheilbehandlungen und Reha.
Beratung
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Fazit: Die richtige Vorsorge für den Reha-Fall

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Reha und Kur sind stark tarifabhängig. Während einige Premium-Tarife umfassenden Schutz bieten, müssen Sie bei anderen mit erheblichen Eigenleistungen rechnen. Eine fundierte Entscheidung setzt voraus, dass Sie sich detailliert mit den Vertragsbedingungen auseinandersetzen. Haben Sie Unklarheiten oder Fragen? Gerne können Sie sich an unsere Experten wenden.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anschlussheilbehandlungen, die häufiger übernommen werden, und präventiven Kurmaßnahmen, bei denen die Leistungen oft eingeschränkt sind. Mit einer ergänzenden Kurtagegeldversicherung können Sie bestehende Lücken im Versicherungsschutz schließen.

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Letztes Update: Juni 10, 2025
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