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Wird ein Versicherungswechsel innerhalb der PKV angestrebt, dann können angesammelte Alterungsrückstellungen mitgenommen werden. Zusammengesetzt ist der Übertragungswert zum einen durch die über den Beitrag gebildeten Altersrückstellungen. Doch ebenfalls ist ein gesetzlicher Zuschlag enthalten. Somit setzt sich der Übertragungswert aus den Rückstellungen zusammen, die im Tarifbeitrag gezahlt wurden sowie den gesetzlich vorgesehenen zehn Prozent.

Dieser Übertragungswert ist allerdings nur dann interessant, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der privaten Krankenversicherung wechselt. Wechselt er hingegen in die gesetzliche Krankenversicherung, kann er entsprechend keine Altersrückstellungen mitnehmen. Viel mehr ist es so, dass die gebildeten Rückstellungen beim ursprünglichen Versicherungsunternehmen für die private Krankenversicherung verbleiben.

Wichtig: Im Übertragungswert sind nicht sämtliche vom Versicherungsnehmer gebildeten Altersrückstellungen enthalten. Denn der Wert enthält nur die Menge an Rückstellungen, die aufgebaut worden wären, wäre der Versicherungsnehmer im Basistarif versichert gewesen. Der Rest verbleibt also beim bisherigen Versicherer.

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Letztes Update: März 23, 2024
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