Mit dem Optionsrecht hat der Versicherungsnehmer also die Möglichkeit, flexibel und ohne Risiko auf sich stetig verändernde Lebensumstände zu reagieren. Allerdings muss dieses Optionsrecht beim Tarifabschluss des entsprechenden Tarifes gegeben sein. Ist dieses integriert, beispielsweise in einem Optionstarif, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz anpassen; selbst dann, wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte.
Wichtig ist, dass das Optionsrecht üblicherweise auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. So kann es sein, dass es etwa nur möglich ist, von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen, wenn dies in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss geschieht. Oder aber das Optionsrecht verfällt nach einem bestimmten Versicherungsjahr.
Interessant:
- Da man genauso als PKV-Versicherter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung fallen kann, etwa wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitentgeltgrenze fällt, hilft auch in diesem Fall das Optionsrecht.
- Denn dank dieses Rechts kann die private Krankenversicherung in eine private Zusatzversicherung gewandelt werden. Ebenfalls muss der Versicherungsnehmer für diesen Fall keine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen.
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