Ihre Angaben

Jahre

Ihr Orientierungswert

Geschätzter Monatsbeitrag (brutto) ·
Ihr Eigenanteil·
AG-Zuschuss·
Pro Jahr (brutto)·
Eintrittsalter·
So setzt sich der Schätzwert zusammen
Basisbeitrag (Alter)·
Gesundheitsfaktor·
Selbstbeteiligung (Rabatt)·
Bruttobeitrag·

Orientierungswerte auf Basis Marktdurchschnitt 2026 nach Alter und Leistungsniveau (§§ 12, 203 VVG). Quellen: GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium. Kein verbindliches Angebot, keine Versicherungsberatung.

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Häufige Fragen zum PKV-Beitrag

Warum ist das Eintrittsalter so entscheidend für den PKV-Beitrag?
Die PKV berechnet Prämien auf Basis des Lebenserwartungs- und Krankheitsrisikos zum Zeitpunkt des Eintritts. Je jünger Sie eintreten, desto niedriger der Startbeitrag und desto mehr Zeit hat der Versicherer, Altersrückstellungen aufzubauen. Wer mit 30 Jahren eintritt, zahlt deutlich weniger als jemand mit 45 Jahren. Dieser Vorteil bleibt dauerhaft. Der Unterschied beläuft sich je nach Tarif auf mehrere hundert Euro im Monat.
Was verändert die Selbstbeteiligung am Beitrag?
Eine jährliche Selbstbeteiligung von 300 bis 900 Euro reduziert den Monatsbeitrag spürbar, weil Sie einen Teil der Gesundheitskosten selbst tragen. Gleichzeitig erhöht sie den Anreiz, nur notwendige Leistungen in Anspruch zu nehmen, was sich in der Beitragsrückerstattung niederschlägt. Für Personen mit wenigen Arztbesuchen kann eine moderate Selbstbeteiligung rechnerisch günstiger sein.
Kann mein Beitrag nach Vertragsabschluss noch steigen?
Ja. PKV-Versicherer prüfen ihre Kalkulation regelmäßig und passen Beiträge an, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben von den kalkulierten Werten abweichen. Der gesetzliche Schwellenwert für Anpassungen liegt bei 10 Prozent Abweichung (§ 203 VVG). Im Marktdurchschnitt sind die Beiträge in den vergangenen zehn Jahren um etwa 3 bis 4 Prozent pro Jahr gestiegen. Gut aufgebaute Altersrückstellungen dämpfen diesen Effekt im Rentenalter.