FAQ
Wie optimiere ich meinen Tarif und senke den Beitrag?
Der stärkste Hebel im Bestand ist das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG. Es sichert den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, ohne Verlust der Alterungsrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung, solange die Leistungen nicht steigen.
Wer den Beitrag zusätzlich senken will, kann die Selbstbeteiligung anheben oder eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit nutzen. Eine Tarifanalyse zeigt, welche Tarife des Versicherers für den eigenen Fall infrage kommen.
Welche Rechte und Fristen gelten bei einer Beitragserhöhung?
Der Versicherer darf den Beitrag nur unter den Voraussetzungen des § 203 VVG anpassen und muss die Erhöhung begründen. Mit der Anpassung entsteht ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb von zwei Monaten ausüben können.
Vor einer Kündigung lohnt jedoch der Blick auf den internen Tarifwechsel, weil dieser die Rückstellungen erhält und die Beitragsstabilität langfristig sichert.
Wie kündige ich und wechsle den Anbieter?
Die private Krankenversicherung kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres oder Kalenderjahres gekündigt werden. Eine vereinbarte Mindestvertragsdauer ist zu beachten. Bei einer Krankheitskostenvollversicherung wird die Kündigung erst wirksam, wenn eine lückenlose Anschlussversicherung nachgewiesen ist.
Beim Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer wird bei Verträgen ab 2009 grundsätzlich der gesetzliche Übertragungswert mitgegeben. Dieser entspricht jedoch nicht der gesamten beim bisherigen Versicherer gebildeten Alterungsrückstellung. Für ältere Verträge gelten abweichende und häufig ungünstigere Regelungen.
Da beim internen Tarifwechsel die erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen grundsätzlich angerechnet werden, sollte diese Möglichkeit vor einem Anbieterwechsel geprüft werden.
Wie funktionieren Rückkehr in die GKV und steuerliche Behandlung?
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn erneut Versicherungspflicht, ein Anspruch auf Familienversicherung oder ein anderer gesetzlicher Zugang entsteht. Bei Angestellten kann dies der Fall sein, wenn das regelmäßige Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr häufig erschwert, aber nicht allein aufgrund des Alters ausgeschlossen.
Der auf die Basisabsicherung und die Pflegepflichtversicherung entfallende Teil der Beiträge kann grundsätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Auch die Vorauszahlung künftiger Beiträge kann steuerlich interessant sein. Ob dadurch tatsächlich eine höhere Steuerersparnis entsteht, hängt jedoch von der persönlichen Steuersituation und den gesetzlichen Höchstgrenzen ab.
Welche Themen gibt es für Privatversicherte im Überblick?
Die Detailseiten erklären jedes Recht und jeden Hebel mit den geltenden Paragrafen und unseren Empfehlungen.
| Thema | Was die Seite klärt |
|---|---|
| Tarifwechselrecht | Das Recht auf den Tarifwechsel |
| Tarifwechsel in der PKV | § 204 VVG in der Praxis |
| Tarifoptimierung | Beitrag senken ohne Leistungsverlust |
| Anbieter wechseln | Was bleibt und was verloren geht |
| Sonderkündigungsrecht | Frist bei Beitragserhöhung |
| PKV kündigen | Fristen und Anschlussversicherung |
| Fristlos gekündigt | Wenn der Versicherer kündigt |
| Zurück in die GKV | Voraussetzungen und Ausnahmen |
| Steuerlich absetzen | Beitrag von der Steuer absetzen |
| Arbeitsunfall | Welche Versicherung zahlt |
Komme ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse?
Nur unter engen Bedingungen, nämlich unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und vor dem 55. Lebensjahr. Ab 55 bleibt in der Regel der Weg über die Familienversicherung des Ehepartners.
Die Alterungsrückstellungen verbleiben beim privaten Versicherer, deshalb sollte ein Rückwechsel immer auf seine langfristige Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
