Die Höhe 2026
Der allgemeine Höchstbeitrag liegt bei 1.229,35 Euro im Monat inklusive Pflege. Erreicht wird er ab einem Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro im Monat. Selbstständige ohne Kind zahlen 1.261,32 Euro.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenDie wichtigsten Punkte zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Beitragsbasis | Bruttoeinkommen bis zur Grenze von 5.812,50 Euro im Monat. | Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. |
| Höhe 2026 | 1.229,35 Euro, kinderlose Selbstständige 1.261,32 Euro. | Tarifabhängig, keine Beitragsobergrenze. |
| Entwicklung seit 2017 | Plus 55,7 Prozent. | Je nach Tarif, langfristig rund 3,30 Prozent im Jahr. |
| Im Rentenalter | Sinkt mit der Bemessung nach der Rente. | Tarifabhängig und einkommensunabhängig. |
Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet den maximalen monatlichen Beitrag, den ein Mitglied zahlt. Er entsteht, sobald das beitragspflichtige Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat erreicht oder übersteigt.
Die Bemessung regelt § 223 SGB V, den Beitragssatz § 243 SGB V und den Pflegeanteil § 55 SGB XI. Einkommen oberhalb der Grenze erhöht den Beitrag nicht mehr. Der Höchstbeitrag ist damit zugleich Schutzgrenze und Orientierungsgröße für den Vergleich mit der privaten Krankenversicherung.
Wer die Höchstkosten der gesetzlichen Krankenversicherung für 2026 berechnen möchte, legt drei Komponenten auf die Bemessungsgrundlage von 5.812,50 Euro: den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und den Beitrag zur Pflegeversicherung.
| Komponente | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Krankenversicherungsanteil (14,6 Prozent) | 848,63 Euro |
| Zusatzbeitrag (2,9 Prozent) | 168,56 Euro |
| Zwischensumme Krankenversicherung | 1.017,19 Euro |
| Pflegeversicherung mit Kind (3,6 Prozent) | 209,25 Euro |
| Beitrag mit Kind | 1.226,44 Euro |
Der allgemeine Höchstbeitrag liegt bei 1.229,35 Euro, für Kinderlose mit dem höheren Pflegesatz von 4,2 Prozent bei 1.261,32 Euro. Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Angestellte mit einem Einkommen an der Bemessungsgrenze zahlen den allgemeinen Höchstbeitrag von 1.229,35 Euro, von dem der Arbeitgeber die Hälfte trägt, also bis zu 613,22 Euro. Wer in einen privaten Tarif wechselt, erhält den gleichen Arbeitgeberzuschuss.
Selbstständige tragen den Beitrag vollständig selbst, kinderlos 1.261,32 Euro und mit Kind 1.226,44 Euro. Für sie ist dieser Wert der entscheidende Rechenposten bei der Abwägung zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung.
Rentner zahlen auf Basis der gesetzlichen Rente und Betriebsrente, die meist unter der Bemessungsgrenze liegt, tragen den Zusatzbeitrag aber ohne Arbeitgeberanteil allein.
Von 789,53 Euro im Jahr 2017 auf 1.229,35 Euro im Jahr 2026 ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in neun Jahren um 55,7 Prozent gestiegen. Wer heute ein Einkommen an der Bemessungsgrenze hat, zahlt nominal rund 440 Euro mehr im Monat als vor neun Jahren.
Drei Ursachen treiben die Entwicklung:
Ein Blick auf die lange Linie relativiert das Bild allerdings. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV stiegen die Beiträge je Versicherten von 2004 bis 2026 in der privaten Krankenversicherung um durchschnittlich 3,30 Prozent im Jahr, in der gesetzlichen um 3,90 Prozent. Mehr dazu im Beitrag zur Beitragsstabilität.
Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen begleitet. Die häufigste Frage von Versicherten am Höchstbeitrag lautet, ob sich bei diesem Beitragsniveau ein Wechsel in die PKV lohnt. Bei guter Gesundheit, langfristig stabilem Einkommen und ohne mitversicherte Familie lautet die Antwort in vielen Fällen ja.
Wir empfehlen, beim Vergleich von gesetzlichem Höchstbeitrag und privatem Beitrag immer den Beitrag nach Arbeitgeberzuschuss zu rechnen. Bei Angestellten relativiert das den scheinbaren Unterschied erheblich. Außerdem lohnt vor jedem Wechsel eine Rechnung über zehn bis zwanzig Jahre. Die heutige Bruttodifferenz ist wichtig, die Belastung über die gesamte Versicherungszeit entscheidet.
Ja. Alle beitragspflichtigen Einnahmen werden addiert. Die Deckelung greift, sobald die Summe die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat übersteigt. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Der Beitrag wird auf Basis der gesetzlichen Rente und Betriebsrente berechnet. Da diese meist deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlen Rentner selten den Höchstbeitrag. Der Arbeitgeberanteil entfällt jedoch, sodass der Eigenanteil steigen kann.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie als Rentner freiwillig gesetzlich versichert sind. Dann zahlen Sie auf alle Einkunftsarten einen Krankenversicherungsbeitrag.
Ja. Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell, 2026 reicht die Spanne von rund 2,18 bis 4,39 Prozent. Beim Höchstbeitrag macht dieser Unterschied rechnerisch bis zu 130 Euro im Monat aus. Ein Kassenwechsel lohnt sich also auch für Gutverdiener.
Bei vergleichbarem Bruttobeitrag bietet ein privater Tarif häufig mehr Leistung. Bei Angestellten sollte man den Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss vergleichen, denn der Arbeitgeber trägt in beiden Systemen einen Teil. Was die private Krankenversicherung kostet, zeigt der Überblick im Detail.