Genug Vorlauf einplanen
Zwischen Antrag und gewünschtem Beginn sollten mindestens vier bis acht Wochen liegen, vor allem für die anonyme Voranfrage.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenEin Wechsel in die private Krankenversicherung beginnt nicht mit dem Tarifvergleich, sondern mit der Frage, ob der Wechsel überhaupt sinnvoll und rechtlich möglich ist. Bevor ein Antrag gestellt wird, müssen Einkommen, Berufsstatus, Gesundheitsangaben, mögliche Risikozuschläge und der richtige Zeitpunkt sauber geprüft werden. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehler, etwa zu früh gestellte Anträge, unvollständige Gesundheitsangaben oder ein Versicherungsbeginn, der nicht zur Kündigungsfrist der GKV passt.
Die wichtigsten Punkte für einen sauberen Wechsel in die private Krankenversicherung auf einen Blick.
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Wie läuft die Beratung ab? →Vier Schritte von der ersten Prüfung bis zum Versicherungsbeginn. Öffnen Sie jeden Schritt für die Details.
Angestellte dürfen wechseln, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (2026) übersteigt. Maßgeblich ist das regelmäßige Einkommen, nicht ein einmaliger Bonus.
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende sind unabhängig vom Einkommen zugangsberechtigt. Für sie entfällt diese Schwelle vollständig.
Die Gesundheitsprüfung entscheidet, ob ein Versicherer den Antrag annimmt, einen Risikozuschlag verlangt oder einen Leistungsausschluss setzt. Wer mit einer formellen Ablehnung startet, riskiert, dass spätere Anträge bei anderen Versicherern erschwert werden, weil eine offene Ablehnung im Antrag offengelegt werden muss.
Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen begleitet und empfehlen daher als ersten Schritt immer die anonyme Voranfrage bei mindestens fünf Versicherern parallel. Sie klärt die Bewertung vorab, ohne eine Eintragung beim Versicherer zu erzeugen.
Mögliche Ergebnisse:
Nur im Ausnahmefall erfolgt eine vollständige Ablehnung.
Nach der anonymen Voranfrage folgt der formale Antrag. Alle Gesundheitsfragen müssen nach § 19 VVG vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur späteren Anfechtung des Vertrags führen, auch Jahre nach Vertragsschluss.
Die typische Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis sechs Wochen. Das Ergebnis ist die Annahmeerklärung, in der Versicherungsbeginn und Konditionen festgelegt sind.
Erst wenn die Annahmeerklärung schriftlich vorliegt, sollte die Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden.
Der Versicherungsbeginn wird im Antrag festgelegt. Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt nach § 175 SGB V einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer im März kündigt, scheidet frühestens zum 31. Mai aus. Der Versicherungsbeginn sollte dann auf den 1. Juni gelegt werden.
Die empfohlene Reihenfolge: Annahmeerklärung abwarten, dann die gesetzliche Krankenversicherung kündigen, dann den Erstbeitrag per Lastschrift bereitstellen.
Das Wechselrecht gibt den Zugang. Ob der Wechsel langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Unsere Prüfung orientiert sich an drei Faustregeln:
Aus unserer Beratung sehen wir oft: Ein Wechsel ohne Eignungsprüfung führt nach wenigen Jahren zu Reue. Wir empfehlen, alle drei Faustregeln klar zu bejahen, bevor der formale Antrag startet.
In der Praxis scheitert ein Wechsel selten an der reinen Berechtigung. Die meisten Probleme entstehen im Ablauf, durch falsches Timing, unvollständige Gesundheitsangaben oder eine zu schnelle Antragstellung.
Ein häufiger Fehler ist, die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen, bevor die verbindliche Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung vorliegt. Erst wenn klar ist, dass der Versicherer den Antrag annimmt und zu welchen Bedingungen, sollte die Kündigung der bisherigen Absicherung final angestoßen werden. Andernfalls entsteht unnötiger Druck, im schlimmsten Fall sogar eine Lücke im Versicherungsschutz.
Besonders kritisch sind die Gesundheitsangaben. Viele Antragsteller lassen Diagnosen weg, weil sie diese selbst als harmlos oder ausgeheilt einschätzen. Entscheidend ist aber nicht die persönliche Einschätzung, sondern die konkrete Fragestellung im Antrag. Unvollständige oder ungenaue Angaben können später deutlich schwerwiegender sein als ein Risikozuschlag im Vorfeld.
Auch der Versicherungsbeginn muss sauber geplant werden. Der Start der PKV sollte zum Ende der gesetzlichen Versicherung passen. Wird der Beginn zu früh gewählt, entstehen unnötige Doppelbeiträge. Wird er zu spät gewählt, kann es zu Abstimmungsproblemen beim Nachweis der Folgeversicherung kommen.
Ein weiterer Stolperstein ist die fehlende Eignungsprüfung. Nur weil jemand formal in die PKV wechseln darf, heißt das nicht automatisch, dass der Wechsel langfristig sinnvoll ist. Einkommen, Familienplanung, Gesundheitszustand, berufliche Perspektive und Tarifqualität müssen zusammen betrachtet werden. Genau diese Prüfung entscheidet am Ende, ob der Wechsel wirklich tragfähig ist.
Realistisch vier bis acht Wochen. Davon entfallen zwei bis vier Wochen auf die Antragsbearbeitung, der Rest auf Vorbereitung, die Kündigungsfrist nach § 175 SGB V und die Abstimmung des Datums.
Die Reihenfolge ist entscheidend, denn Abweichungen erzeugen fast immer Probleme:
Bei einem spezialisierten Makler fallen keine Kosten an. Anonyme Voranfragen und die Beratung sind für Sie kostenlos.
Bei mehreren Ablehnungen greift der Basistarif als gesetzlicher Annahmepflichttarif. Der Höchstbeitrag im Basistarif beträgt 2026 rund 1.017,18 € im Monat, halbierbar bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nach § 12 VAG. Alternativ lässt sich die gesetzliche Versicherung freiwillig weiterführen und mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzen.