Genug Vorlauf einplanen
Zwischen Antrag und gewünschtem Beginn sollten mindestens vier bis acht Wochen liegen, vor allem für die anonyme Voranfrage.
Selbstständige & Freie Berufe
SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenVor dem Tarifvergleich steht die Frage, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt sinnvoll und rechtlich möglich ist. Vor dem Antrag gehören deshalb das Einkommen und der Berufsstatus auf den Prüfstand, dazu die Gesundheitsangaben mit möglichen Risikozuschlägen und der richtige Zeitpunkt. In dieser Vorbereitung passieren in der Praxis die meisten Fehler, etwa zu früh gestellte Anträge, unvollständige Gesundheitsangaben oder ein Versicherungsbeginn, der nicht zur Kündigungsfrist der GKV passt.
Der Decision Check prüft Ihre Ausgangssituation aus fünf Perspektiven und zeigt Ihnen, was vor einem Antrag geklärt sein sollte.
Situation
Der Decision Check ist eine Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben, keine Tarifempfehlung und keine Zusage eines Versicherers. Verbindlich klärt sich Ihr Fall in der persönlichen Beratung.
Die wichtigsten Punkte für einen sauberen Wechsel in die private Krankenversicherung auf einen Blick.
Kostenlose Erstberatung
Unverbindliche Analyse Ihrer Situation, persönlich und unabhängig.
Wie läuft die Beratung ab? →Vier Schritte von der ersten Prüfung bis zum Versicherungsbeginn. Öffnen Sie jeden Schritt für die Details.
Angestellte dürfen wechseln, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (2026) übersteigt. Maßgeblich ist das regelmäßige Einkommen. Ein einmaliger Bonus zählt bei dieser Prüfung nicht mit.
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studierende sind unabhängig vom Einkommen zugangsberechtigt. Für sie entfällt diese Schwelle vollständig.
Die Gesundheitsprüfung entscheidet, ob ein Versicherer den Antrag annimmt, einen Risikozuschlag verlangt oder einen Leistungsausschluss setzt. Wer mit einer formellen Ablehnung startet, riskiert, dass spätere Anträge bei anderen Versicherern erschwert werden, weil eine offene Ablehnung im Antrag offengelegt werden muss.
Wir haben über 5.000 Gesundheitsprüfungen begleitet und empfehlen daher als ersten Schritt immer die anonyme Voranfrage bei mindestens fünf Versicherern parallel. Sie klärt die Bewertung vorab, ohne eine Eintragung beim Versicherer zu erzeugen.
Mögliche Ergebnisse:
Nur im Ausnahmefall erfolgt eine vollständige Ablehnung.
Nach der anonymen Voranfrage folgt der formale Antrag. Alle Gesundheitsfragen müssen nach § 19 VVG vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur späteren Anfechtung des Vertrags führen, auch Jahre nach Vertragsschluss.
Die typische Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis sechs Wochen. Das Ergebnis ist die Annahmeerklärung, in der Versicherungsbeginn und Konditionen festgelegt sind.
Erst wenn die Annahmeerklärung schriftlich vorliegt, sollte die Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden.
Der Versicherungsbeginn wird im Antrag festgelegt. Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt nach § 175 SGB V einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer im März kündigt, scheidet frühestens zum 31. Mai aus. Der Versicherungsbeginn sollte dann auf den 1. Juni gelegt werden.
Die empfohlene Reihenfolge: Annahmeerklärung abwarten, dann die gesetzliche Krankenversicherung kündigen, dann den Erstbeitrag per Lastschrift bereitstellen.
Ob der Wechsel langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Unsere Prüfung orientiert sich an drei Faustregeln:
Aus unserer Beratung sehen wir oft, dass ein Wechsel ohne diese Eignungsprüfung nach wenigen Jahren bereut wird. Alle drei Faustregeln sollten deshalb klar erfüllt sein, bevor der formale Antrag startet.
In der Praxis scheitert ein Wechsel selten an der reinen Berechtigung. Die meisten Probleme entstehen im Ablauf, vor allem beim Timing und bei den Gesundheitsangaben.
Ein häufiger Fehler ist, die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen, bevor die verbindliche Annahmeerklärung der privaten Krankenversicherung vorliegt. Erst wenn klar ist, dass der Versicherer den Antrag annimmt und zu welchen Bedingungen, sollte die Kündigung der bisherigen Absicherung final angestoßen werden. Andernfalls entsteht unnötiger Druck, im schlimmsten Fall sogar eine Lücke im Versicherungsschutz.
Besonders kritisch sind die Gesundheitsangaben. Viele Antragsteller lassen Diagnosen weg, weil sie diese selbst als harmlos oder ausgeheilt einschätzen. Maßgeblich ist allein die konkrete Fragestellung im Antrag. Unvollständige oder ungenaue Angaben können später deutlich schwerwiegender sein als ein Risikozuschlag im Vorfeld.
Auch beim Versicherungsbeginn entstehen Fehler, wenn der Start der PKV nicht zum Ende der gesetzlichen Versicherung passt. Ein zu früher Beginn kostet doppelte Beiträge. Liegt er zu spät, hakt es beim Nachweis der Folgeversicherung.
Ein weiterer Stolperstein ist die fehlende Eignungsprüfung. Vor dem Antrag gehören Einkommen und Familienplanung ebenso auf den Tisch wie der Gesundheitszustand, die berufliche Perspektive und die Qualität des Tarifs.
Realistisch vier bis acht Wochen. Davon entfallen zwei bis vier Wochen auf die Antragsbearbeitung, der Rest auf Vorbereitung, die Kündigungsfrist nach § 175 SGB V und die Abstimmung des Datums.
Abweichungen von dieser Reihenfolge erzeugen fast immer Probleme:
Bei einem spezialisierten Makler fallen keine Kosten an. Anonyme Voranfragen und die Beratung sind für Sie kostenlos.
Bei mehreren Ablehnungen greift der Basistarif als gesetzlicher Annahmepflichttarif. Der Höchstbeitrag im Basistarif beträgt 2026 rund 1.017,18 € im Monat, halbierbar bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit nach § 12 VAG. Alternativ lässt sich die gesetzliche Versicherung freiwillig weiterführen und mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzen.