FAQ

Wie gelingt der Eintritt in die private Krankenversicherung?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung setzt voraus, dass Sie versicherungsfrei sind. Angestellte erreichen diesen Status ab einem regelmäßigen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € im Jahr. Ab 2027 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich bei 84.483 € im Jahr. Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel ohnehin frei und können zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wählen. Beamte kombinieren die Beihilfe ihres Dienstherrn mit einem privaten Restkostentarif.

Vor dem Abschluss steht die Gesundheitsprüfung, deren Ergebnis über Annahme, Risikozuschlag oder Ausschluss entscheidet.

Wie wechseln Sie Tarif oder Anbieter innerhalb der PKV?

Wer bereits privat versichert ist, muss für einen günstigeren oder besseren Schutz nicht den Versicherer verlassen. Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG sichert den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Unternehmens, ohne dass die Alterungsrückstellungen verloren gehen. Eine neue Gesundheitsprüfung fällt nur an, wenn die neuen Leistungen höher sind, und auch dann nur für den Mehrumfang.

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfordert dagegen eine neue Gesundheitsprüfung. Zudem geht ein Teil der Alterungsrückstellungen verloren.

Wann ist der Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Der Rückweg ist möglich, aber an enge Bedingungen geknüpft. Angestellte müssen mit ihrem Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutschen und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wer älter ist, bleibt privat versichert. Alternativen führen über eine Familienversicherung des Ehepartners oder über den Bezug bestimmter Sozialleistungen.

Welche Regeln gelten bei jedem Wechsel?

Unabhängig vom gewählten Weg sichern einige Grundregeln den reibungslosen Übergang.

Schriftform: Anträge und Kündigungen immer schriftlich stellen, damit der Vorgang nachvollziehbar bleibt.

Nachweis: Erst wechseln, wenn die Annahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt.

Frist: Die Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres einhalten. Einige Versicherungen beziehen sich auch auf das Versicherungsjahr.

Kann ich jederzeit aus der privaten Krankenversicherung heraus?

Den Versicherer können Sie regulär zum Ende des Kalenderjahres oder Versicherungsjahres wechseln, meist mit einer Drei-Monats-Frist. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist dagegen an Einkommen und Alter gebunden und gelingt ab dem 55. Lebensjahr fast nie.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

In der Regel beträgt sie drei Monate zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres. Bei einer Beitragserhöhung greift zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten.

Verliere ich beim Wechsel meine Alterungsrückstellungen?

Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben sie vollständig erhalten. Beim Anbieterwechsel wird nur der gesetzliche Übertragungswert mitgenommen.

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